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11. September 2023
Kapitaleinkünfte aus Investmentfonds – ein steuerlicher Überblick

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Kapitaleinkünfte aus Investmentfonds – ein steuerlicher Überblick

Sehr viele Menschen in Deutschland legen ihr Geld in Investmentfonds an – und erzielen damit mitunter üppige Einkünfte. Doch an den Erträgen aus den Investmentfonds will auch der Fiskus mitverdienen. Welche Kapitaleinkünfte zählen dazu? Und wie werden sie steuerlich behandelt? Zwei Steuerexperten erläutern die Rechtslage.

Ein Artikel von Dr. Dirk Koch, Rechtsanwalt und Steuerberater bei GSK Stockmann, und Sebastian Gerhards, Rechtsanwalt bei GSK Stockmann

Für Kapitalanleger sind Investmentfonds häufig eine gute und simple Möglichkeit, an den Kapitalmärkten zu partizipieren, ohne selbst über fundierte Kenntnisse über die Mechanismen des Kapitalmarkts oder einzelne Sektoren oder Regionen verfügen zu müssen. In Deutschland investieren rund 50 Millionen Privatanleger ihr Geld in Fonds, und nach Angaben der Europäischen Zentralbank war Deutschland zum Ende des Jahres 2022 mit Abstand der größte europäische Markt mit einem Anteil von 3,4 Bio. Euro (rund 28%) an den in der EU in Investmentfonds angelegten Geldern i. H. v. 12,4 Bio. Euro, wobei in Deutschland 28% auf private und 72% auf institutionelle Anleger entfallen. Deutsche Privatanleger haben danach also einen Anteil von 8% (aufgerundet) an den gesamten in der EU in Investmentfonds angelegten Geldern. Gegenstand dieses Beitrags ist die Besteuerung von Privatanlegern mit ihren Einkünften aus Investmentfonds.

Welche Einkünfte gelten als steuerlich relevante Erträge?

Das deutsche Investmentsteuergesetz (InvStG) unterscheidet zwischen Investmentfonds (sog. Kapitel 2-Fonds) und Spezial-Investmentfonds (sog. Kapitel 3-Fonds). Da die Anleger eines Spezial-Investmentfonds typischerweise keine Privatanleger sind, werden die Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds, sog. Spezial-Investmenterträge, in diesem Beitrag nicht näher betrachtet.

Privatanleger erzielen mit ihren Anteilen an Kapitel 2-Fonds Einkünfte aus Kapitalvermögen, sogenannte Investmenterträge. Hierunter fallen Ausschüttungen des Investmentfonds, die Vorabpauschale und Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen. Während die Begriffe der Ausschüttung und des Gewinns aus der Veräußerung von Investmentanteilen selbsterklärend sind, gilt dies nicht auch für die Vorabpauschale. Da die gesetzliche Definition der Vorabpauschale (der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten) etwas technisch formuliert ist und über mehrere Schritte berechnet werden muss, ist für ein Verständnis der Sinn und Zweck der Vorabpauschale einleuchtender: Schüttet ein Investmentfonds nicht aus und thesauriert er seine Erträge, führt dies auf Ebene des Investmentfonds im Grundsatz zu einem Liquiditätsvorteil und einer damit verbundenen Steuerstundung.

Unter anderem um dies zu vermeiden, kann es aufgrund der Vorabpauschale zu einer Besteuerung dieser thesaurierten Erträge kommen. Ohne näher auf die Berechnung der Vorabpauschale einzugehen, wird diese vereinfacht gesagt besteuert, soweit die Ausschüttungen des Investmentfonds die risikolose Marktverzinsung in einem Kalenderjahr unterschreiten. Um den Anleger insoweit nicht doppelt zu „bestrafen“, werden die Vorabpauschalen bei Berechnung des nachgelagerten Veräußerungsgewinns in Abzug gebracht. Erwähnenswert ist, dass als Veräußerung auch die Rückgabe, Abtretung, Entnahme und verdeckte Einlage der Investmentanteile in eine Kapitalgesellschaft sowie eine beendete Abwicklung des Investmentfonds gelten.

Seite 1 Kapitaleinkünfte aus Investmentfonds – ein steuerlicher Überblick

Seite 2 Was hat es mit der Teilfreistellung auf sich?

 
Ein Artikel von
Sebastian Gerhards
Dr. Dirk Koch

Leserkommentare

Comments

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