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11. September 2023
Kapitaleinkünfte aus Investmentfonds – ein steuerlicher Überblick

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Kapitaleinkünfte aus Investmentfonds – ein steuerlicher Überblick

Was hat es mit der Teilfreistellung auf sich?

Die Investmenterträge aus Aktienfonds, Mischfonds und Immobilienfonds werden auf Anlegerebene durch die sogenannte Teilfreistellung zu einem bestimmten Prozentsatz (zwischen 15% und 80%) steuerfrei gestellt. Die Teilfreistellung ist dabei auf alle zuvor genannten Investmenterträge (Ausschüttung, Veräußerungsgewinn und Vorabpauschale) anzuwenden. Hierdurch soll u. a. die Vorbelastung mit inländischer (Körperschaft-)Steuer auf Ebene des Investmentfonds ausgeglichen werden.

Bei Privatanlegern mindert die Teilfreistellung also die Bemessungsgrundlage als Ausgangslage für die Berechnung der Kapitalertragsteuer. Spiegelbildlich wird die Teilfreistellung gleichermaßen angewendet, wenn negative Erträge bzw. Verluste erzielt werden. Somit mindert die Teilfreistellung auch anteilig den steuerlich zu berücksichtigenden Verlust. Für die Kategorisierung als Aktien-, Immobilien- oder Mischfonds ist der Anlageschwerpunkt des Investmentfonds entscheidend, der sich typischerweise aus den Anlagebedingungen des Investmentfonds ergibt. Andernfalls kann der Anleger diesen Nachweis durch bspw. Vermögensverzeichnisse des Investmentfonds und/oder schriftliche Bestätigungen des Fondsverwalters im Rahmen einer individuellen Nachweismöglichkeit gegenüber dem Finanzamt führen.

Mit diesen (etwaig durch die Teilfreistellung reduzierten) Erträgen unterliegen Privatanleger im Grundsatz der sog. Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag hierauf, also 26,375% (und ggf. zzgl. Kirchensteuer). Den Steuerabzug nehmen die Investmentfonds als Schuldner der Kapitalerträge automatisiert, d. h. ohne weiteres Zutun des Steuerpflichtigen, „an der Quelle“ vor. Sie führen die Steuern direkt an die Finanzverwaltung ab.

Das gilt es beim Sparer-Pauschbetrag zu beachten

Der Steuerabzug hat für Zwecke der Einkommensteuer abgeltende Wirkung, d. h. diese Einkünfte werden im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer nicht zusätzlich einer Progressionsbesteuerung unterworfen oder bei Bestimmung des Einkommensteuertarifs berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen können Privatanleger als Werbungskosten pro Jahr einen Betrag von pauschal 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung abziehen. Einen darüber hinausgehenden Werbungskostenabzug können Privatanleger insoweit nicht geltend machen. Durch die vorstehende Teilfreistellung wird der Sparer-Pauschbetrag nicht in entsprechender Höhe gekürzt, d. h. dieser kann in vollem Umfang angesetzt werden.

Wie werden Verluste steuerlich behandelt?

Verluste aus Kapitalvermögen (wozu auch die zuvor genannten Investmenterträge zählen) dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten (z.B. aus Vermietung und Verpachtung) ausgeglichen werden. Diese Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Privatanleger in den folgenden Kalenderjahren aus Kapitalvermögen erzielt. Hat ein Privatanleger also etwa im Jahr 2022 Verluste aus dem Verkauf von Investmentanteilen erlitten, kann er diese bspw. mit Gewinnen aus der Veräußerung von anderen Investmentanteilen im Jahr 2023 verrechnen.

Schlussfolgerung

Auch wenn Privatanlegern ein Investment in Investmentfonds v. a. durch die Neobroker sehr einfach gemacht wird, müssen immer auch die steuerrechtlichen Implikationen im Blick behalten werden. Bei bestimmten Beweggründen (z. B. Vorbereitung einer Vermögensnachfolge) kann auch eine steuerliche Strukturierung des Kapitalvermögens vorteilhaft sein.

Bild: © Andrii Yalanskyi – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Sebastian Gerhards
Dr. Dirk Koch

Leserkommentare

Comments

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