AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
7. Oktober 2020
KapMuG: Massenklagen von Anlegern vorerst weiter möglich

KapMuG: Massenklagen von Anlegern vorerst weiter möglich

Im September hat der Bundestag das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz verlängert. Am 09.10.2020 beschäftigt sich nun der Bundesrat mit der Verlängerung des Gesetzes bis Ende 2023. Die Zustimmung gilt als sicher, aber an Kritik mangelt es nicht. Sogar die Regierung sieht dringenden Reformbedarf.

Am 31.10.2020 sollte das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) auslaufen. Das Gesetz war 2005 eingeführt, 2012 reformiert und bis 2020 befristet worden. In dieser Zeit hat sich das Gesetz jedoch als ineffizient und weiter reformbedürftig herausgestellt. Da jedoch noch kein Ersatz in Sicht ist, wird das bestehende KapMuG nun kurzerhand um gut drei Jahre verlängert.

Zielsetzung des KapMuG

Das KapMuG sollte es Anlegern und Aktionären ermöglichen, gemeinsam Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Beispielsweise dann, wenn die Anleger aufgrund von falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Informationen geschädigt wurden.

VW erneut im Fadenkreuz

Aktuell findet das Gesetz beispielsweise im Musterprozess gegen den VW-Konzern Anwendung. VW-Aktionäre klagen gegen den Autobauer, da er ihrer Meinung nach nicht rechtzeitig über die Dieselaffäre informiert hat. Den Aktionären seien somit durch die erlittenen Kursverluste hohe Schäden entstanden, für die sie nun einen Ausgleich von VW einfordern. Der Konzern war bereits im Zuge der Übernahme durch Porsche mit massenhaften Klagen überzogen worden, die gemäß KapMuG gebündelt vorgebracht wurden.

Anlass waren Vorwürfe gegenüber der Deutschen Telekom

Der ursprüngliche Anlass für die Einführung des KapMuG war ebenfalls ein Skandal, in dessen Zentrum damals die Deutsche Telekom stand. Aufgrund zweifelhafter Angaben in einem Verkaufsprospekt hatten tausende Aktionäre Schadensersatz von dem Telekommunikationsunternehmen verlangt und dazu einzelne Gerichtsverfahren angestrengt.

Musterfeststellungsklage und KapMuG sollen eins werden

Wenngleich das KapMuG in den vergangenen Jahren zum Einsatz kam, hat es sich jedoch nicht im erwünschten Maße bewährt. Das sehen nicht nur Oppositionsvertreter so, sondern auch die Große Koalition selbst. Aus diesem Grund wollen die Koalitionäre das KapMuG reformieren und mit der zivilrechtlichen Musterfeststellungsklage zusammenführen. Doch das brauche noch Zeit, weshalb die Bundesregierung das KapMuG bis Ende 2023 weiterlaufen lassen will. In der Sitzung des Bundestags am 18.09.2020 wurde dieses Vorhaben mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und Die Linke angenommen.

AfD wirft Regierung Arbeitsverweigerung vor

Wenngleich die AfD jedoch zustimmte, sparte sie nicht mit Kritik. Ihr Redner zu dem Thema, Stephan Brandner, hält das Gesetz nicht für reformierbar und findet, dass die Tatenlosigkeit der Bundesregierung bis kurz vor das Ablaufdatum des Gesetzes an Arbeitsverweigerung grenze.

Grüne und Linke scheitern mit eigenem Antrag

Auch die Linksfraktion und die Grünen übten scharfe Kritik. Vor allem stießen sich die Grünen daran, dass nur wenige Wochen vor Auslaufen des Gesetzes noch einmal eine große Diskussion über die Verlängerung ausbricht. Nachdem die Mängel des KapMuG schon so lange bekannt seien, hätte man nun auch bereits die nötigen Reformvorhaben diskutieren können. Die Grünen legten dementsprechend auch einen eigenen Antrag vor, der zwar ebenfalls die Verlängerung des KapMuG vorsah, aber der Regierung zusätzlich eine ganze Reihe Verbesserungsvorschläge mit auf den Weg gab. Der Antrag fand nur die Unterstützung durch die Linken.

FDP stellt Forderungen an Große Koalition

Die FDP fordert ebenfalls eine Reform des KapMuG und hat hierzu einen Antrag mit Forderungen an die Regierung eingereicht. Darin fordern die Liberalen unter anderem eine Stärkung der Verbraucher- und Anlegerrechte sowie die Streichung der Befristungsklausel des Gesetzes. Der Antrag ist unter diesem Link zu finden und wurde in den Verbraucherschutzausschuss überwiesen.

Experten sehen Befristung kritisch

Bereits im Zug der Expertenanhörung zu dem Gesetz war die Entfristung immer wieder zur Sprache gekommen. Beispielsweise hatte sich Axel Halfmeier von der Leuphana Universität Lüneburg dafür ausgesprochen, zügig eine Reform auszuarbeiten. Eine erneute Befristung bis Ende 2023 erscheine ihm aber sinnlos. Ähnlich äußerten sich zwei geladene Rechtsanwälte, die ebenfalls eine baldige Reform empfahlen. Ihrer Ansicht nach seien keine wesentlichen Erkenntnisse in den kommenden drei Jahren zu erwarten, die ein weiteres Abwarten rechtfertigten.

Richter erachtet das Gesetz als untauglich

Gregor Vollkommer hingegen sieht das Gesetz in seiner derzeitigen Form als untauglich an. Der Richter am Oberlandesgericht (OLG) München schlug stattdessen ein Paket unterschiedlicher Instrumente vor, die zum Zwecke des kollektiven Rechtsschutzes eingesetzt werden könnten.

Kein Einspruch durch den Bundesrat zu erwarten

Am kommenden Freitag, den 09.10.2020, wird das KapMuG auf der Tagesordnung des Bundesrats stehen. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig und wird die Länderkammer aller Voraussicht nach auch ohne Einspruch passieren. Der federführende Rechtsausschuss hat bereits empfohlen, keinen Einspruch zu erheben. Ob das KapMuG auch rund um den Wirecard-Skandal Anwendung findet, wird sich noch herausstellen müssen. (tku)

Bild: © retrostar – stock.adobe.com