Opfer eines betrügerischen Schneeballsystems müssen keine Kapitalertragssteuer für Scheinrenditen nachzahlen, wenn der Betrüger ihnen versichert hat, dass die Steuer bereits abgeführt wurde. Der BFH entschied, dass es bei der Abgeltungswirkung auf die subjektive Sicht des Anlegers ankomme.