AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
3. November 2026
Kfz-Versicherer muss Mehrkosten für teureren Neuwagen nicht zahlen

2 / 2

Kfz-Versicherer muss Mehrkosten für teureren Neuwagen nicht zahlen

Kfz-Versicherer muss Mehrkosten für teureren Neuwagen nicht zahlen

Lange Lieferzeiten rechtfertigen keinen Aufpreis

Auch die Argumentation, das höherwertige Modell sei sofort verfügbar gewesen, während ein gleichwertiger Ersatzwagen erst Monate später hätte geliefert werden können, überzeugte die Karlsruher Richter nicht. Der Kläger hatte geltend gemacht, dass die Wartezeit auf ein vergleichbares Fahrzeug voraussichtlich 90 bis 120 Tage betragen hätte.

Der BGH stellte klar, dass die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nicht voraussetzt, dass ein gleichwertiges Neufahrzeug sofort verfügbar ist. Für die Zeit bis zur Beschaffung können grundsätzlich die Kosten für einen Mietwagen oder ein Interimsfahrzeug beziehungsweise eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden. Der zusätzliche Aufwand für die Organisation der Mobilität sei dem Geschädigten regelmäßig zumutbar.

Damit erteilte der BGH auch dem Versuch eine Absage, die Mehrkosten eines höherwertigen Fahrzeugs mit ersparten Aufwendungen bei Mietwagen oder Nutzungsausfall zu verrechnen. Eine solche Betrachtung würde nach Ansicht des Gerichts letztlich auf eine fiktive Schadensberechnung hinauslaufen. Bei einer konkreten Schadensabrechnung nach tatsächlich erfolgter Ersatzbeschaffung kommt es dagegen auf die tatsächlich getroffenen Maßnahmen an. (bh)

Seite 1 Kfz-Versicherer muss Mehrkosten für teureren Neuwagen nicht zahlen

Seite 2 Lange Lieferzeiten rechtfertigen keinen Aufpreis