Kritik an „Alte-Hasen-Regelung“ für Anlageberater berechtigt?
Die Koalitionsfraktion verfolgt mit dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts (BT-Drs. 17/6051 - abrufbar unter www.bundestag.de) das Ziel der Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarkts. So muss unter anderem derjenige der Finanzanlagen verkaufen und Anlagenberatung betreiben will, mit erheblich verschärften Bedingungen für die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis rechnen. Verlangt werden laut Gesetzentwurf ein Sachkundenachweis und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Der Sachkundenachweis sei zum Schutz der Anleger vor unqualifizierter Beratung und unsachgemäßer Vermittlung von Finanzanlagen sinnvoll und angesichts des hohen Schädigungspotenzials bei Falschberatung auf Grund von mangelhafter Qualifikation auch erforderlich. Für die Überwachung des Grauen Marktes sollen die Gewerbebehörden zuständig sein und nicht die für die Banken zuständige Finanzaufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die FDP-Fraktion widersprach der Auffassung der SPD-Fraktion, dass die gespaltene Aufsicht das Problem des Anlegerschutzes nicht löse. Die BaFin und die Gewerbeaufsicht würden in den Finanzfragen eng kooperieren, so dass die Vorwürfe der SPD-Fraktion ins Leere laufen würden. Auch die Bundesregierung wies darauf hin, dass man gute Erfahrungen mit der Aufsicht durch die Gewerbeämter gemacht habe. Die Ämter sind bereits für die Versicherungsvertreter zuständig. Finanzanlagevermittler gehörten ebenfalls in diesen Bereich, zumal der Personenkreis zu 80% identisch sei. Für die Linksfraktion besteht das Grundproblem weiter. Es gebe keinen „TÜV“, der die Anlageprodukte prüfe. Es dürften nur geprüfte Produkte auf den Markt kommen, verlangte die Linksfraktion.
Opposition kritisiert „Alte-Hasen-Regelung“
Die Opposition kritisierte einen Änderungsantrag der Koalition, der eine Bestandsschutzregelung für langjährig tätige Finanzanlagevermittler und Anlageberater vorsieht. Wer seit dem 01.01.2006 ununterbrochen in der Branche tätig war, soll von der Notwendigkeit des Sachkundenachweises befreit werden. Diese „Alte-Hasen-Regelung“ stieß auf spöttische Kritik der SPD-Fraktion: „Das Problem ist, dass ein alter Hase ganz jung sein kann und eine lange Hasenzeit vor sich hat.“ Von Bündnis 90/Die Grünen wurde eine Entwertung der Qualifikationen der jüngeren Berater und Vermittler durch die „Alte-Hasen-Regelung“ kritisiert.
Der Finanzausschuss will den Gesetzentwurf am 19.10.2011 weiter beraten.
Siehe auch „Verbände äußern sich im Finanzausschuss zur geplanten Begrenzung der Provisionen“
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