Hat der Vermittler nach entsprechender Beratung eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vermittelt, stellt sich die Frage, welche Pflichten für ihn in einem Leistungsfall bestehen. Muss der Vermittler nun den Leistungsantrag für den Kunden ausfüllen? Muss der Vermittler die medizinischen Unterlagen prüfen? Wie weit gehen seine Pflichten? Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke erklärt.