Sachkundeprüfung für Verbraucherkreditvermittler nimmt konkrete Formen an
Noch gibt es weder die Darlehensvermittlungsverordnung noch einen offiziellen Rahmenplan für die neue Sachkundeprüfung nach § 34k GewO. Dennoch zeichnen sich inzwischen erste konkrete Eckpunkte für den Aufbau der Prüfung ab. Nach derzeitigem Kenntnisstand spricht vieles dafür, dass sich die IHK-Sachkundeprüfung in ihrer Struktur eng an der bereits etablierten Sachkundeprüfung nach § 34i GewO orientieren wird. Demnach soll die Prüfung aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen bestehen. Im ersten Teil werden voraussichtlich 40 Single- und Multiple-Choice-Fragen innerhalb von 60 Minuten zu bearbeiten sein. Die genaue Bezeichnung dieses Prüfungsteils steht zwar noch nicht fest, inhaltlich dürfte er sich auf die Grundlagen der Darlehensvermittlung und -beratung beziehen. Der zweite Prüfungsteil soll 60 Fragen umfassen, für die 90 Minuten Bearbeitungszeit vorgesehen sind. Zwischen beiden Prüfungsteilen ist nach aktuellem Kenntnisstand keine Pause geplant. Eine mündliche Prüfung soll es nicht geben.
Besonders erfreulich für bereits qualifizierte Vermittler: Wer bereits über einen anerkannten Sachkundenachweis nach § 34i GewO verfügt, wird nach den derzeit vorliegenden Informationen keinen zusätzlichen Sachkundenachweis nach § 34k benötigen.
Auch zum zeitlichen Ablauf gibt es erste Hinweise. Vor dem 02.11.2026 wird es voraussichtlich nicht möglich sein, eine Sachkundeprüfung nach § 34k abzulegen. Rechtlich verbindlich werden die Details allerdings erst mit der Veröffentlichung der Darlehensvermittlungsverordnung und des offiziellen Rahmenplans.
Fazit: Mehr als ein neuer Sachkundenachweis
Die Einführung der Regulierung für Verbraucherkreditvermittler bedeutet weit mehr als einen neuen Sachkundenachweis. Sie stößt eine Qualifizierungswelle an, die Unternehmen dazu zwingt, Wissen, Prozesse und Beratungsqualität neu zu denken. Bis zum Inkrafttreten bleibt noch Zeit. Unternehmen sollten sie nutzen, Verantwortlichkeiten festzulegen, Qualifizierungsbedarfe zu identifizieren und passende Weiterbildungsstrukturen aufzubauen. Vermittler wiederum können sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten und die erforderliche Sachkunde rechtzeitig erwerben oder nachweisen.
Die Chance des § 34k besteht darin, Beratungsqualität langfristig zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen die neuen Anforderungen in ihren Prozessen integrieren und verankern können. Gelingt das, stärkt die Reform nicht nur die Qualifikation der Vermittler, sondern langfristig auch das Vertrauen in die Verbraucherkreditvermittlung.
Über Sachkundegurus
Sachkundegurus, gegründet 2019 in Berlin, ist eine digitale Lernplattform für Versicherungs- und Finanzvermittler. Ihr Co-Gründer Michael Bickel bringt 40 Jahre Erfahrung in der Finanzdienstleistungsbranche und 20 Jahre Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung von Finanzdienstleistern mit. Die Plattform bietet u. a. Vorbereitung auf IHK-Sachkundeprüfungen und Weiterbildungsangebote, die konsequent digital konzipiert sind. Ziel ist, Lernen flexibel, praxisnah und nachvollziehbar in den Berufsalltag von Vermittlern zu integrieren.
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