Was sind denn die wichtigsten Vollmachten und Verfügungen, die jeder haben sollte?
Gesetzt als Muss für jedermann sind gewiss die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung – mit etwas Abstand dann auch die Trauerverfügung, wenn ich meinen letzten Weg planen möchte. Eltern sollten an eine Sorgerechtsverfügung und eine Sorgerechtsvollmacht denken, Haustierbesitzer an eine Haustierverfügung, und für Unternehmen gibt es natürlich entsprechende Verfügungen, die die Firma betreffen. Aber auch hier noch einmal zum Stichwort umfassend: Mit den Vollmachten und Verfügungen allein ist es nicht getan. Denn wir bürden mit diesen Verfügungen und Vollmachten uns nahestehenden Menschen Arbeit auf – und zwar nicht wenig, denn die Bevollmächtigten müssen sich in einem Notfall durch unser Leben pflügen, damit sie uns helfen können. Deswegen sind auch Übersichten so wichtig: Über die bestehenden Konten und Bankverbindungen, über Passwörter, über – natürlich – die bestehenden Versicherungen, über Social-Media-Accounts, über die privaten Verträge und noch vieles mehr. Solche Übersichten sind fast genauso wichtig wie die Vollmachten und Verfügungen: Sie erlauben Menschen, uns zu helfen. Die Übersichten sorgen dafür, dass die Hilfe auch schnell und effizient möglich ist.
Studien belegen immer wieder, dass viele Menschen die Dokumente zwar kennen, aber selbst keine besitzen. Woran liegt das denn Ihrer Meinung nach?
Das ist ein ganz klassisches Thema im Sinne von „Ach, ich dachte immer, ...“. Fragt man nämlich Kundinnen und Kunden mal, warum sie noch keine Vorsorgevollmacht haben, dann heißt es: „Ach, ich dachte, mein Partner vertritt mich automatisch in einem Notfall.“ Wahlweise sind es die Kinder oder Geschwister oder das Märchen vom Taufpaten, der ja für die Kinder verantwortlich sein soll. Tatsächlich gibt es hier unglaublich viele Mythen und Irrtümer, die aber auch bestehen bleiben können, weil hier der Grund für die gefährliche Ignoranz liegt: Wir Menschen mögen uns einfach mit unserem Schicksal nicht so direkt auseinandersetzen. Das abstrakte Risiko eines Todesfalls mit einer Risikolebensversicherung abzusichern, bleibt eben so wunderbar abstrakt. Sich aber vorzustellen, wer sich um alles kümmert, wenn ich sterbe, wer dafür sorgt, dass die Versicherungssumme auch tatsächlich beim Berechtigten ankommt, das ist schon sehr konkret. Darüber muss man mit denjenigen sprechen, den oder die wir bevollmächtigen wollen. Und die haben da auch keine Lust drauf. Also wird das Thema vertagt und verdrängt. Leider manchmal so lange, bis es zu spät ist.
Sollten Makler dies als Ansporn nehmen, hier bei ihren Kunden anzusetzen? Oder ist das nicht geradezu eine Verpflichtung, das Notfallmanagement beim Kunden zu thematisieren?
Das ist nach meiner Einschätzung eine Verpflichtung. Absolut. Wir als Versicherungsmakler sind so nah dran am Risikomanagement des Kunden wie kaum jemand anderes. Wir kennen die Risiken des Kunden und wissen, wie er sie abgesichert hat. Wir besorgen ihm den Schutz, den er benötigt. Da ist es schon fast fahrlässig, sich nicht darum zu kümmern, dass der Schutz im Ernstfall auch greift. Zumal wir als Makler doch eigentlich wissen, wie der Weg vom Vertrag zur Leistung im Schadenfall aussieht.
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