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17. Dezember 2021
Nur ein Zahlenvergleich? Bewertung von Direktversicherungstarifen

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Nur ein Zahlenvergleich? Bewertung von Direktversicherungstarifen

Tarifgestaltung

Ebenfalls rein qualitativer Art ist die Beurteilung der Tarifgestaltung. So finden etwa bei dynamischen Hybridmodellen zwischen den „Töpfen“ Umschichtungen statt, die von einem Algorithmus gesteuert werden. Dies kann im schlimmsten Fall zu „Lock-in-Effekten“ führen: Bei Marktverwerfungen wird das Vertragsguthaben in den sicheren Topf umgeschichtet, in dem man dann hängen bleibt. Statische Modelle, bei denen es nicht oder nur in fest definierten Fällen zu Umschichtungen kommt, sind dagegen transparenter.

Zusätzliche Dienstleistungen

Gerade aus Arbeitgeber-, aber auch aus Vermittler- bzw. Beratersicht werden zusätzliche Dienstleistungen von Interesse sein. Gibt es beispielsweise standardisierte Schnittstellen zu Online-Plattformen? Können die üblichen Unterlagen auch ausschließlich digitalisiert übermittelt werden? Sind Online-Tools für Musterberechnungen verfügbar? Kann eine Microsite ins Intranet eingebunden werden? Obgleich diese Punkte mit den späteren Leistungen nichts zu tun haben, können sie das berühmte „Zünglein an der Waage“ sein.

Ein Quäntchen Glück kann nie schaden!

Selbst bei mit größter Sorgfalt ausgeführten Tarifvergleichen bleiben leider Unschärfen: Es mangelt in der Praxis an Aussagen der Ver­sicherer zur Wahrscheinlichkeitsverteilung der diversen Wertentwicklungsszenarien. Was bringen Leistungsangaben auf Basis einer Wertentwicklung von 6% p. a., wenn diese nach allen Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht erwartet werden kann? Hier wäre es sehr hilfreich, es gäbe beispielsweise auf Basis von Simulationsberechnungen Verteilungskurven zur erwarteten Rendite. Denn viele Arbeitnehmer sind von der tatsächlichen Wertentwicklung fondsgebundener Direktversicherungen enttäuscht. Entweder zu Recht oder auch deshalb, weil allein aufgrund des Worts „fondsgebunden“ unrealistische Renditen erwartet wurden.

2022: Das Jahr der Angebotsvergleiche

Da die Versicherer die BZML sukzessive abschaffen und zudem reihenweise neue Tarife lancieren, steht für viele Arbeitgeber die Auswahl neuer Tarife an, zum Beispiel auch – vergleichsweise neu – bei rückgedeckten Unterstützungskassen. Es gibt also auch im nächsten Jahr noch viel zu tun in der bAV!

Diesen Artikel lesen sie auch in AssCompact 12/2021, S. 38 f., und in unserem ePaper.

Bild oben: © fidaolga – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Markus Keller