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28. Februar 2023
Offene Immobilien-Publikumsfonds: ESG nicht mehr wegzudenken

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Offene Immobilien-Publikumsfonds: ESG nicht mehr wegzudenken

Vier Kategorien, um Anleger einzuteilen

Künftig muss der Vertrieb Anleger gemäß ihrer Nachhaltigkeits­präferenzen in eine der folgenden vier Kategorien einteilen: Erstens: Der Anleger wünscht keine Rücksichtnahme auf Nachhaltigkeitsaspekte. Zweitens: Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren – die sogenannten PAIs (Principal Adverse Impact) – werden berücksichtigt. Drittens: Der Kunde bestimmt, dass ein Mindestanteil in nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung angelegt werden soll. Oder viertens: Der Kunde legt fest, dass ein Mindestanteil in ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne der Taxonomieverordnung angelegt werden soll. Das Problem: Die vier Kategorien sind sehr erklärungs­bedürftig und vor allem für Privatanleger nicht leicht verständlich.

Fondsinitiatoren müssen den Vertrieb mit Informationen versorgen

Die Fondsanbieter müssen seit August 2022 dem Vertrieb Informationen an die Hand geben, wie ihre Produkte zu den unterschiedlichen Kategorien passen. In der Praxis gehen die meisten Fondshäuser aktuell dazu über, die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren – die oben genannten PAIs – in ihre Fondsdokumentation aufzunehmen. Konkret bedeutet das, dass bestimmte Informationen in die Fondsdokumentation integriert werden müssen. Dort muss beschrieben werden, welche negativen Auswirkungen der Fonds auf Nachhaltigkeitsfaktoren hat.

Bei Immobilienfonds sind das zum Beispiel Immobilien, die nicht energieeffizient sind. Des Weiteren muss beschrieben werden, wie diese Auswirkungen berücksichtigt werden bzw. was der Asset-Manager dagegen machen möchte – also beispielsweise, ob er nur in effiziente Gebäude investieren oder aber an bestehenden Gebäuden Sanierungsmaßnahmen durchführen wird. Diese Informationen müssen zudem im sogenannten Artikel-10-Dokument auf die Website des Anbieters gestellt werden. In der Folge muss dann in den Jahresberichten des Fonds regelmäßig über diese nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit berichtet werden.

Fazit

ESG ist im Universum der offenen Immobilien-Publikumsfonds definitiv angekommen. Aktuell hat sich der Artikel-8-Plus-Fonds als Standard etabliert, den fast alle Produkte am Markt erfüllen – auch wenn die neuen MiFID-Vorgaben den Vertrieb nicht einfacher gemacht haben. Über den Vertrieb hinaus müssen die ESG-Strategien und -Maßnahmen seit dem 01.01.2023 auf der Website und sowohl im Verkaufsprospekt als auch in den Jahresberichten offengelegt und für jeden zugänglich gemacht werden. Dies muss in einem neuen, quantitativeren Standard erfolgen. Spannend bleibt die Frage, ob und wie die Fonds zukünftig ihre selbst gesetzten Vorgaben einhalten und wer sich wann mit dem ersten Artikel-9-Fonds im Publikumsbereich an den Markt wagt. Letzteres dürfte jedoch eher mittel- als kurzfristig der Fall sein.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der März-Ausgabe der AssCompact und in unserem epaper.

Bild: © Naiyana – stock.adobe.com; Porträtfotos: © INTREAL

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Ein Artikel von
Hannah Dellemann
Michael Schneider