Wenn ein psychisch Erkrankter eine Patientenverfügung verfasst hat, mit der er sich vor Zwangsmaßnahmen schützen will, kann diese unter Umständen übergangen werden. Das entschied das Landgericht Osnabrück in einem aktuellen Beschluss. Doch das Gericht sieht weiteren höchstrichterlichen Klärungsbedarf.