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8. September 2022
Pensionsverpflichtungen und betriebliche Gesundheitsvorsorge
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Pensionsverpflichtungen und betriebliche Gesundheitsvorsorge

Welche Lösungen gibt es im Bereich der Pensionsverpflichtungen? Und wie stellt eine betriebliche Krankenversicherung Arbeitnehmer und Arbeitgeber zufrieden? Die R+V Versicherung hat beide Themen auf der Agenda.

Pensionsverpflichtungen aktiv managen – Wege zu einer erfolgreichen Auslagerung
Ein Artikel von Thomas Stumpf, leitender Senior Consultant, compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH

In den Bilanzen vieler mittelständischer Unternehmen sind Pensionsrückstellungen vorhanden. Häufig wurden Altersrenten, Hinterbliebenenrenten sowie Invalidenrenten zugesagt. Oftmals standen bei Erteilung der Zusagen neben den Versorgungsleistungen auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Vordergrund (Rückstellungsbildung in der Bilanz).

Das Umfeld hat sich zwischenzeitlich deutlich verändert und exemplarisch sind zu nennen:

  • Reduzierte Ertragsteuersätze auf Ebene der GmbH
  • Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
  • Schwieriges Kapitalmarktumfeld
  • Anwendung neuer Sterbetafeln aufgrund stets steigender Lebenserwartung
  • Geringere Ablaufleistungen bestehender Rückdeckungsversicherungen
  • Rechnungslegungshinweis des Instituts der Wirtschaftsprüfer

In der Praxis wird als Lösungsansatz häufig die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger verfolgt. Hierbei werden Wege gesucht, den Liquiditätsabfluss und den bilanziellen Aufwand möglichst gering zu halten.

Blickwinkel des Unternehmens:

Fundamental ist das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum Verzicht vom 14.08.2012 zu nennen: Der Verzicht auf künftige, noch nicht erdiente Anwartschaften (Future-Service) führt zu einer Entlastung des Unternehmens ohne negative steuerliche Auswirkungen. Der verbleibende Past-Service kann dann wertgleich in eine Kapitalzusage umgerechnet werden.

Fundamental ist auch das BMF-Schreiben zu den Abfindungsklauseln vom 06.04.2005 zu nennen: Die Abfindung nach § 6a EstG ist für das Unternehmen die preiswerteste Lösung. Für den Versorgungsberechtigten ergeben sich hieraus allerdings geringere Leistungen. Wichtig ist es, den Pensionsvertrag rechtzeitig zu prüfen und gegebenenfalls hinsichtlich einer Abfindung oder Kapitalisierungsmöglichkeit anzupassen.

Blickwinkel des Versorgungsberechtigten:

Durch Kapitalisierung oder Abfindung ergeben sich eventuell deutliche Nachteile. Der Zufluss eines Einmalkapitals löst selbst bei Anwendung der sogenannten Fünftelregelung (§ 34 EStG) meist eine deutlich höhere steuerliche Belastung aus. Im derzeit schwierigen Kapitalmarktumfeld stellt die rentable Anlage des Einmalkapitals eine Herausforderung dar.

Lösungsansatz:

Die R+V Pensionsfonds AG hat gemeinsam mit der compertis Beratungsgesellschaft ein innovatives Ratenzahlungsmodell entwickelt. Das Modell ermöglicht die Übertragung einer Kapitalzusage auf den chancenorientierten oder versicherungsförmigen Pensionsplan. Die Auszahlung der Leistung kann hierbei in bis zu zwölf jährlichen Raten erfolgen. Für den Versorgungsberechtigten ergibt sich in der Regel eine geringere steuerliche Belastung. Im Todesfall erfolgt eine Weiterzahlung der vereinbarten Raten, somit ist eine freie Vererbbarkeit gewährleistet.

Vor einer Umsetzung ist die Analyse der arbeits- und handelsrechtlichen Grundlagen unerlässlich. Hinsichtlich der steuerrechtlichen Auswirkungen ist zur letzten Sicherheit eine Abstimmung mit dem Steuerberater zu empfehlen und gegebenenfalls eine verbindliche Anfrage an das Betriebsstättenfinanzamt zu richten.

Betriebliche Gesundheitsvorsorge – Das Ass im Ärmel und noch jede Menge Potenzial
Ein Artikel von Nina Henschel, Vorständin R+V Krankenversicherung AG / Leitung Gesundheit und Operations

Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource in Unternehmen – und eine stark umkämpfte dazu. Längst geht es dabei nicht mehr darum, wer das beste Gehalt zahlt. Vielmehr spielen Zusatzleistungen wie die betriebliche Krankenversicherung (bKV) eine immer wichtigere Rolle bei der Wahl des Arbeitgebers.

bKV liegt im Trend

Die bKV liegt bereits seit einigen Jahren zunehmend im Trend, erfährt jedoch erst seit Kurzem einen regelrechten Wachstumsboom. Überraschend ist das nicht, denn sie ergänzt perfekt die betriebliche Altersversorgung (bAV). Während die bAV für die Zukunft der Mitarbeiter vorsorgt, ist die bKV direkt erlebbar. Denn die Leistungen der bKV können bereits jetzt genutzt werden, zum Beispiel beim Kauf einer neuen Brille oder bei einer hochwertigen Zahnversorgung. Damit kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen individuellen Mehrwert bieten, der sich auch für ihn bemerkbar macht: Die Mitarbeiter sind zufriedener, Fehlzeiten gehen zurück und die Produktivität steigt.

Budgettarife: Flexible Gesundheitsvorsorge

Insbesondere durch Budgettarife können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine flexible Gesundheitsvorsorge bieten. Mit den R+V-Budgettarifen legt der Arbeitgeber eine jährliche Budgethöhe (300, 600 oder 900 Euro) für seine Mitarbeiter fest. Dieses Budget können die Mitarbeiter jedes Jahr neu individuell für ambulante Vorsorgeuntersuchungen sowie Schutzimpfungen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Sehhilfen inklusive operativer Sehschärfenkorrektur, Zahnvorsorge sowie Kunststofffüllungen und Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker verwenden. Dabei gelten für Sehhilfen und operative Sehschärfenkorrektur sowie Zahnvorsorge und Kunststofffüllungen Unterbudgets von 120, 240 oder 360 Euro, je nach gewählter Budgethöhe.

Will der Arbeitgeber noch stärker in die Gesundheit seiner Mitarbeiter investieren, kann der Budgettarif mit Bausteintarifen aus dem R+V-GesundheitsKonzept PROFIL kombiniert werden, z. B. für Zahnersatz oder stationäre Behandlungen im Ein- oder Zweibettzimmer. Highlight: Beim Zahnersatz können auch PKV-Versicherte bedarfsgerecht abgesichert werden. Somit kann der Mitarbeiter umfassend vor finanziellen Risiken geschützt werden.

Ergänzende Gesundheitsservices

Abgerundet wird die betriebliche Gesundheitsvorsorge der R+V durch ergänzende Gesundheitsservices. Der R+V-Family-Coach light unterstützt Paare in der herausfordernden Phase „Familie werden“. Der R+V-Best-Specialist light hilft den Versicherten auf der Suche nach geeigneten Spezialisten und Krankenhäusern, sodass Versicherte schnell von einem Experten behandelt werden können.

In der bKV zählt die R+V über 400.000 Versicherte. Die Versicherten sind nachweislich begeistert von den betrieblichen Gesundheitslösungen. Das führt zu einer hohen Weiterempfehlungsquote, nicht nur für die R+V als Versicherung, sondern auch für Vermittler.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Die R+V Versicherung ist dort mit einem Messestand vertreten. Auch die Condor Versicherungen und die compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH, beide Teil der R+V Gruppe, sind mit dabei. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © Seventyfour – stock.adobe.com

 
Thomas Stumpf
Nina Henschel