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25. November 2025
PEPP bekommt zweite Chance – doch Vermittler warnen vor Risiken

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PEPP bekommt zweite Chance – doch Vermittler warnen vor Risiken

PEPP bekommt zweite Chance – doch Vermittler warnen vor Risiken

AfW: Bruch mit Qualitätsstandards und Provisionsverbot durch die Hintertür

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung teilt diese Bedenken. Während bisher eine vollständige Beratung nach den üblichen europäischen Standards erforderlich war, soll künftig im Falle einer Beratung für das Basic-PEPP keine Abfrage der Kenntnisse und Erfahrungen des potenziellen Sparers mehr erfolgen müssen. Dies stelle, so der AfW, aber einen klaren Bruch mit sämtlichen bestehenden Qualitätsstandards in Deutschland und Europa dar.

Die Beratung zum Basic-PEPP soll künftig ausschließlich unabhängig erfolgen. Das ist aus Sicht des AfW besonders kritisch, denn es bedeute aus Sicht der EU-Kommission: Eine Vergütung durch Produktgeber, mit anderen Worten eine Provision, darf nicht mehr fließen. Damit verbindet die EU eine Absenkung der Beratungspflichten mit einer weitgehenden Einschränkung der Vergütungsmodelle.

„Eine Beratung zweiter Klasse, verbunden mit einem Provisionsverbot – das passt nicht zusammen. Wer hochwertige Altersvorsorgeberatung leisten und für deren Inhalt auch haften soll, braucht ein tragfähiges Geschäftsmodell. Hier schafft die EU ein strukturell komplett unausgegorenes Regime,“ betont AfW-Vorstand Norman Wirth.

Die Folge: Unabhängige Vermittler könnten diesen Bereich kaum noch wirtschaftlich abdecken. Große Banken, Versicherer oder digitale Plattformen könnten das PEPP-Produkt hingegen als standardisiertes Massengeschäft etablieren – ohne individuellen Beratungsanspruch. Dies würde zu deutlichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten der unabhängigen Beratung führen. Deshalb fordert der AfW deutliche Nachbesserungen. Demnach dürften die bestehenden Beratungsstandards keinesfalls abgesenkt werden. Insbesondere die verpflichtende Abfrage von Kenntnissen und Erfahrungen müsse erhalten bleiben. Gleichzeitig brauche es Vergütungsmodelle, die eine unabhängige Beratung auch wirtschaftlich tragfähig machen und keine Wettbewerbsnachteile für kleine und mittelständische Beratungshäuser schaffen. Der AfW warnt zudem vor einem faktischen Provisionsverbot durch die Hintertür und plädiert insgesamt dafür, die qualifizierte persönliche Beratung zu stärken, statt gewachsene Qualitätsstandards zurückzufahren.

VOTUM mit genereller Kritik an EU-Bürokratismus

Der VOTUM-Verband stellt vor die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Reformvorschlag eine allgemeine Kritik der europäischen Politik.

Getäuscht von der Nebelkerze der Kommission, mit dem Entwurf einen starren Kostendeckel für PEPP‘s abzuschaffen, habe es bereits zustimmende Bewertungen der Versicherungs- und Vermittlerbranche zu dieser Vorlage gegeben. Diese Einschätzung werde jedoch bei einer gründlichen Prüfung des Verordnungsentwurfs sicher noch revidiert werden, heißt es in der VOTUM-Stellungnahme: „Unter dem Deckmantel der Abschaffung von augenscheinlichen Kostenbegrenzungen erleben wir hier ein klassisches vom Regen in die Traufe mit einem nochmaligen Zuwachs erheblicher Bürokratie.“

Im Ergebnis sei dieser Verordnungsentwurf nicht zustimmungsfähig. Das gesamte Gebaren der EU-Kommission sei hier tatsächlich mehr als kritikwürdig. Sie habe im Jahr 2019 mit der PEPP-Verordnung einen überbürokratischen Ansatz gewählt, dessen erwartetes Scheitern von allen Marktteilnehmern vorhergesehen wurde. Der neue Vorschlag sei die Fortsetzung dieses Irrwegs mit anderen Mitteln.

EU-Gesetzgebungsverfahren läuft

Mit dem vorliegenden Reformvorschlag läuft nun das EU-Gesetzgebungsverfahren weiter. Die Vorschläge zur Änderung der PEPP-Verordnung müssen nun vom Europäischen Parlament und vom Rat ausgehandelt und dann im weiteren Verlauf gebilligt werden. (bh)

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