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14. Februar 2019
Petition gegen Altersdiskriminierung in der Kfz-Versicherung

Petition gegen Altersdiskriminierung in der Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherungsprämien für Ältere waren am 13.02.2019 Thema im Petitionsausschuss des Bundestags. Das Gremium stimmte dafür, dem Finanzministerium eine Petition zu überweisen, die konkret eine Altersdiskriminierung bei der Kfz-Versicherung beanstandet und mehr Transparenz bei den Prämien fordert.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags fordert mehr Transparenz seitens der Versicherungswirtschaft, was die Festlegung der zu zahlenden Versicherungsprämien angeht. Damit soll einer willkürlichen Diskriminierung von Versicherten vorgebeugt werden. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses am 13.02.2019 beschlossen die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, dem Bundesministerium der Finanzen eine entsprechende Petition „zur Erwägung“ zu überweisen. In der Petition wird konkret eine Altersdiskriminierung der Versicherer bei der Kraftfahrzeugversicherung beanstandet. So sei es nicht vertretbar, dass Millionen älterer Menschen seit Jahren unverhältnismäßig hohe Prämien in der Kfz-Versicherung zahlen müssten.

Petition sieht mangelnde Transparenz bei der Berechnung der Prämien

Bemängelt wird zudem, dass Versicherte nicht erkennen könnten, wie sich ihre Prämie errechnet. Dies liege vor allem daran, dass die Versicherer „intern und ohne jegliche Transparenz“ ihre Schadenfälle selbst auswerten und danach die Prämien berechnen würden.

Regierung verweist unter anderem auf Grundsatz der Vertragsfreiheit

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss auf eine Stellungnahme der Bundesregierung zum Thema hin. In der Stellungnahme heißt es unter anderem, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fordere keine Gleichbehandlung aller Lebensverhältnisse „um jeden Preis“. Vielmehr schütze es vor willkürlicher Ungleichbehandlung. Was die Kfz-Versicherung angeht, kämen die Verträge nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit zustande, so die Regierung. Jeder Versicherte entscheidet selbst, ob und unter welchen Bedingungen er den Vertrag abschließt. Den Versicherers sei es grundsätzlich selbst überlassen, wie sie ihre Prämien kalkulieren auf Basis der anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation.

Ausgleich für steigende Prämien durch höhere SFH-Klassen kein Argument

Was die Kfz-Haftpflichtversicherungen für ältere Menschen betrifft, verweist die Bundesregierung zudem auf einen Bericht der BaFin, wonach ein signifikanter Zusammenhang zwischen dem Nutzeralter und dem Schadensverlauf erkennbar sei. Die Statistiken würden aus Sicht der Bundesregierung zeigen, dass das Risiko, einen Unfall zu verursachen, ab einem bestimmten Alter deutlich steige. Da aber viele Versicherte mit zunehmendem Alter höhere Schadensfreiheitsrabatte erreichen würden, werde der Effekt der steigenden Prämien im Alter meist wieder ausgeglichen, so das Argument der Bundesregierung. Auch in den Kilometertarifen würde die meist geringere Fahrleistung von Senioren durch Einteilung in entsprechende Risikoklassen berücksichtigt werden. Diese Ausführungen überzeugten die Mehrheit der Abgeordneten im Petitionsausschuss allerdings nicht.

Risikobewertung auf Basis unabhängiger Daten gefordert

Nach Auffassung der Abgeordneten gelte es gesetzliche Regelungen zu schaffen, damit die Risikobewertung der Versicherten künftig auf Grundlage unabhängiger Daten erfolgt. Laut Beschlussempfehlung könne es nicht sein, „dass die entsprechenden Datensätze aus der Versicherungswirtschaft selbst stammen“. Notwendig seien Regelungen, die die Versicherungswirtschaft zu mehr Transparenz bei der Prämiengestaltung verpflichten. (tk)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Gerhard Wollank am 12. Januar 2020 - 11:48

Öffnen Sie bitte die Seite: https://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=10320.
Dort klicken Sie bitte in:
Link <Altersdiskriminierung – Kfz-Beitrag - Diagramme.pdf> oder/und
Link <Altersdiskriminierung – Kfz-Beitrag Kurzfassung- Diagramme.pdf> sowie
Link <BaFin 19-05-06.pdf Anschreiben1>.

In diesem Schreiben finden Sie die Aussagen:
- Auf Empfehlung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) verlangen die Versicherungsnehmer von den 85-Jährigen Alterszuschläge in Höhe von 80 % (Axa) bis 166 % (Allianz) des jeweils für die unter 60-Jährigen kalkulierten Kfz-Beitrags.
- Alle Kfz-Versichrungen missachten die Forderung des § 20 (2) AGG: „Eine unterschiedliche Behandlung wegen ..., des Alters ... ist im Falle des § 19 Abs. 1 Nr. 2 nur zulässig, wenn diese auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen.
- Die von den Versicherungsnehmen verlangten Altersaufschläge sind willkürlich und damit unbegründet.

Eine Zusammenfassung der bisherigen Reaktionen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) entnehmen Sie bitte dem URL <https://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=10718&gt;