Der Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) hat seinen Tätigkeitsbericht 2022 vorgelegt. Insgesamt stieg demnach die Zahl der Beschwerden auf 6.429 leicht im Vergleich zum Vorjahr an, wo nur 6.041 Beschwerden eingingen. Bei insgesamt 46,6 Millionen bestehenden Verträgen ergibt dies allerdings eine Beschwerdequote von unter 0,02%. Die leicht gestiegene Zahl der Beschwerden sei auf einen „Sondereffekt“ zurückzuführen. Denn eine Rechtsanwaltskanzlei habe kurz vor Jahresende 1.300 gleichlautende Schlichtungsanträge beim Ombudsmann im Zusammenhang mit Beitragsanpassungen eingereicht, heißt es in einer Pressemitteilung des PKV-Verbandes. Hierfür spielten die ab 2020 ergangenen Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) eine maßgebliche Rolle, die unverändert einen hohen Klärungsbedarf der Versicherten rund um die Frage der Rechtmäßigkeit von Beitragsanpassungen nach sich ziehen würden, so der Bericht. Doch auch die Corona-Pandemie spielte 2022 wieder eine große Rolle. In dem Zusammenhang ging es häufig um Streitigkeiten bei Testkosten von vorsorglichen PCR-Tests vor stationären Behandlungen. Es gibt aber auch andere Beispiele.
Beitragsanpassungen häufigster Beschwerdegrund
Von allen 2022 eingegangenen Anträgen wurden 88,6% angenommen, nur etwa jeder zehnte (11,4%) wurde abgelehnt. Der häufigste Ablehnungsgrund war die Nichtzuständigkeit der Schlichtungsstelle für die angetragenen Fälle. In 80,5% der angenommenen Fälle ging es um Beschwerden von Versicherten in der Krankheitskostenvollversicherung. Spitzenreiter bei den Beschwerden waren Beitragsanpassungen (38,8%) und damit verbundene Befürchtungen seitens der Versicherten, sich die Beiträge aufgrund steigender Lebenshaltungskosten künftig nicht mehr leisten zu können. Des Weiteren erreichten den Ombudsmann Anträge bei Fragen der medizinischen Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen (10,8%), Gebührenstreitigkeiten (10,8%), Vertragsauslegung (7,5%) und Kostenerstattungen von Arznei-, Heils- und Hilfsmitteln (8,8%).
Komplexe Verträge oft Streitthema bei Zusatzversicherungen
Bei privaten Krankenzusatzversicherungen gab es hauptsächlich Streitigkeiten zur Auslegung der Versicherungsbedingungen (27,1% der Beschwerden). Aufgrund des Komplexität dieser Verträge käme es häufig zu Uneinigkeiten zwischen Versicherern und Versicherten, welche Leistungen von den Anbietern erstattet werden sollten, hieß es in dem Bericht. In der Kategorie der Pflegepflichtversicherung ging es vor allem um zu erstattende Leistungen (60,3%) sowie um Fragen rund um den Vertrag und Versicherungsbedingungen (25,0%). Insgesamt 4.289 Verfahren schloss die Schlichtungsstelle 2022 ab. In etwas mehr als jedem fünften Verfahren (21,4%) konnte eine Einigung erzielt werden. In 3.094 Fällen war eine Schlichtung nicht, oder nur teilweise möglich. 6,5% der Verfahren wurden auf Wunsch der Antragsteller eingestellt.
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