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10. November 2021
PKV-Beiträge: Wenn Klagen zum Bumerang werden

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PKV-Beiträge: Wenn Klagen zum Bumerang werden

Belastung des Versichertenkollektivs

Zurückgenommene Beitragsanpassungen wirken sich aber nicht nur auf einzelne Versicherte aus, sondern auch auf das gesamte Kollektiv. Denn Versicherungsunternehmen müssen die Überschüsse zum weit überwiegenden Teil als Überschussbeteiligung für die Versicherten verwenden. Branchenweit belief sich dieser Anteil im Jahr 2020 auf rund 88%. Aus der Überschussbeteiligung werden beispielsweise Beitragserhöhungen insbesondere bei älteren Versicherten teilweise begrenzt, wie es das Versicherungsaufsichtsgesetz fordert. Insofern führen sinkende Unternehmensgewinne aufgrund von rückabgewickelten Beitragsanpassungen zu niedrigeren Überschussbeteiligungen für das Kollektiv.

Steigende Leistungsausgaben führen zu höheren Beiträgen

Beitragsanpassungen in der PKV sind für die Kundinnen und Kunden verständlicherweise wie jede Preiserhöhung auf der Stromrechnung im ersten Moment ein (großes) Ärgernis. Doch meist hilft es, kurz innezuhalten: Denn die meisten Preisanstiege haben einen sinnvollen Grund. So sollen auch die nächsten Generationen noch eine bewohnbare Welt vorfinden. Aber die Ökostromwende gibt es nicht zum Nulltarif. Genauso ist es im Gesundheitssystem. Nur dank der exzellenten Forschung konnte in einem halben Jahr ein Corona-Impfstoff gefunden werden, Krebs ist heute viel besser behandelbar als früher und minimalinvasive Operationen machen viele Eingriffe weniger belastend. Dieser Fortschritt ist ein Segen, gleichzeitig aber auch mit steigenden Kosten verbunden. Und daher ist es unausweichlich, dass die Beiträge zur Krankenversicherung höher werden. Beitragsanpassungen sind also kein „Systemfehler“ der PKV, sondern eine Notwendigkeit, von der alle Krankenversich­erer betroffen sind – gesetzliche wie private. Die durchschnittliche Erhöhung der GKV-Beiträge der letzten zehn Jahre liegt knapp über der durchschnittlichen Anpassungshöhe der PKV.

Beitragsentwicklungen müssen und können verstetigt werden

Beitragsanpassungen in der PKV sind aktuariell notwendig und gesetzlich verpflichtend, um das Gleichgewicht zwischen Leistungen und Beiträgen über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch, dass die teilweise großen Beitragssprünge von 10% und mehr, die in unregelmäßigen Abständen auf die Versicherten zukommen, nur schwer nachvollziehbar sind. Aus diesem Grund setzt sich die Deutsche Aktuarvereinigung seit Jahren dafür ein, die Beitragsentwicklungen kontinuierlicher zu gestalten. Dafür wurden zuletzt 2018 konkrete Vorschläge unterbreitet, die nun hoffentlich von der neuen Bundesregierung im Interesse der rund acht Millionen Privatversicherten ernsthaft weiter diskutiert werden.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2021, Seite 28 f., und in unserem ePaper.

Lesen Sie auch: map-report: Acht Versicherer mit Höchstnote im PKV-Rating

Bild oben: © karenfoleyphoto – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Wiltrud Pekarek