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5. Dezember 2022
PKV-Verband fürchtet um freiberufliche Künstler
Male artist painting on canvas in workshop

PKV-Verband fürchtet um freiberufliche Künstler

Freiberufliche Künstler und Publizisten sollen einfacher in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können. Diese Gesetzesänderung stößt beim PKV-Verband auf großes Missfallen. Der Verband wirft der Bundesregierung nun Benachteiligung von Selbstständigen vor.

Die Neuregelung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse stößt dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) sauer auf. Die Bundesregierung hat nämlich beschlossen, dass Künstler, die sich beim Berufseinstieg für eine private Krankenversicherung entschieden haben, nach einer bestimmten Zeit wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren müssen, sofern sie kein der Jahresarbeitsentgeltgrenze entsprechendes Einkommen vorweisen können. „Damit werden Künstler schlechter behandelt als andere Selbstständige. Ihnen wird der Weg in die PKV praktisch verbaut“, kritisiert PKV-Verbandsdirektor Dr. Florian Reuther.

Einkommensunabhängige Absicherung bevorzugt

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) regelt den sozialen Schutz von freiberuflichen Künstlern und Publizisten in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Bisher räumte das Gesetz Berufsanfängern in den ersten drei Jahren ihrer Selbstständigkeit die Möglichkeit ein, sich für die gesetzliche Krankenversicherung oder für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Viele Künstler wählen die einkommensunabhängige Absicherung in der privaten Krankenversicherung. Denn das durchschnittliche Gehalt eines Berufsanfängers in der Künstlersozialversicherung ist mit 14.500 Euro nicht besonders hoch, wie den Zahlen der Künstlersozialkasse zu entnehmen ist. Diese Befreiung von der Versicherungspflicht galt nach Ablauf des Dreijahreszeitraums zudem unbefristet fort.

Bundesregierung möchte Künstler schützen

Stiegen dann die Prämien zur privaten Krankenversicherung oder fiel Einkommen weg, bekamen die Künstler Schwierigkeiten. Daher sieht die Reform nun vor, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht automatisch nach sechs Jahren endet. Eine darüber hinausgehende Befreiung ist durch die Gesetzesänderung nur noch bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren möglich. Diese Einkommensschwelle wird 2023 bei rund 66.000 Euro pro Jahr liegen – und ist damit ziemlich weit entfernt vom Durchschnittseinkommen eines Künstlers bei Berufseinstieg. In der entsprechenden Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes argumentiert die Bundesregierung daher ausdrücklich mit dem „Schutzbedürfnis“ der Versicherten: Kreativen solle auch nach Ablauf der drei Jahre eine Rückkehr in das GKV-System ermöglicht werden. Das allerdings lässt die Privatversicherer um ihre Kundschaft fürchten.

PKV-Verband: Massive Benachteiligung

In dieser Neuregelung sieht der PKV-Verband daher eine massive Benachteiligung von Künstlern bei der Wahl der Krankenversicherung. So gelte für selbstständige Künstler und Publizisten – anders als bei allen anderen hauptberuflich Selbstständigen – dann das bisherige Prinzip der einkommensunabhängigen Versicherungsfreiheit nicht mehr, heißt es vom PKV-Verband in einer Stellungnahme. Der Spitzenverband wirft der Bundesregierung Ungleichbehandlung vor, denn Künstler seien künftig nicht mehr aufgrund ihrer Tätigkeit versicherungsfrei, sondern müssten obendrein einen entsprechenden Einkommensnachweis vorlegen.

Selbstständige werden in der Wahlfreiheit eingeschränkt

Hinzu komme laut PKV-Verband, dass die Abhängigkeit der Versicherungsfreiheit vom Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze im Sozialgesetzbuch bislang nur für Angestellte vorgesehen sei. Und durch die Neuregelung würde nun auch die Wahlfreiheit von selbstständigen Künstlern zur Absicherung in der privaten Krankenversicherung erheblich eingeschränkt. Dies gelte erst recht vor dem Hintergrund, dass eine Befreiung wegen höherer Verdienste abweichend von den allgemeinen Regelungen für Angestellte ein dreijähriges Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze erfordert. Die Neuregelung zur Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse sei demnach ein massiver Eingriff in den Wettbewerb von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, resümiert der PKV-Verband. (as)

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