Ein Fünftel der Tarife höchstens „befriedigend“
Die Bewertung für das Rating basiert ausschließlich auf rechtsverbindlichen Unterlagen: Versicherungsbedingungen, verbindliche Verbraucherinformationen, Antragsformulare und Versicherungsschein. Nicht in die Bewertung eingeflossen sind Selbstauskünfte der Versicherer oder werbliche Angaben.
Im Segment Familie analysieren die Experten insgesamt 81 Kriterien. Knapp 12% der Tarife können die Bestnote erreichen, das ist eine leichte Verbesserung gegenüber dem Vorjahr. Jeder zweite Tarif erhält die Bewertung „sehr gut“ (FFF), weitere 15% erhalten eine „gute“ (FF+) Bewertung. Allerdings kommt jeder fünfte Tarif nicht über die Note FF („befriedigend“) hinaus.
Im Segment Single, das auf Basis von 74 Kriterien bewertet wird, ergibt sich ein ganz ähnliches Bild (siehe Grafik). Auch hier können sechs von zehn Tarifen mit einer „sehr guten“ (FFF) oder sogar „hervorragenden“ (FFF+) Bewertung aufwarten – doch, genau wie bei den Tarifen für Familien, wird auch hier ein Fünftel nur als „befriedigend“ oder schlechter eingestuft.
Unterschiede zwischen Tarifen sind „beträchtlich“
Diese Lücken können im Leistungsfall spürbar werden, warnt Franke und Bornberg. „Rechtsschutz ist längst kein Standardprodukt mehr – die Unterschiede zwischen den Tarifen sind beträchtlich“, sagt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. „Wer bei der Auswahl nur auf die Prämie schaut, riskiert im Ernstfall böse Überraschungen.“ (js)
Die vollständigen Ergebnisse des Franke und Bornberg Rating Private Rechtsschutzversicherung 2026 können auf der Website des Analysehauses eingesehen werden.
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