AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
17. Juli 2020
Provisionsabgabeverbot: Wie steht es um das Modell von gonetto?

1 / 2

Provisionsabgabeverbot: Wie steht es um das Modell von gonetto?

Das Vorgehen der BaFin gegen gonetto hatte im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt. Das Vergleichsportal für Nettotarife setzt auf eine richterliche Klärung, wartet aber weiter auf das Hauptverfahren. Für September zeichnet sich ein Termin ab. An seiner Idee, Kunden in Nettotarife in Verbindung mit einer „dauerhaften Provisionsauskehrung“ zu überführen, hält der Versicherungsmakler weiter fest.

Im vergangenen Jahr wurde das Unternehmen gonetto mit seinem Geschäftsmodell von der BaFin ausgebremst. Die oberste Finanzaufsichtsbehörde ist zwar nicht für die Beaufsichtigung des Versicherungsmaklers zuständig, hielt allerdings die ihrer Aufsicht unterstellten Versicherer dazu an, nicht mit gonetto zusammenzuarbeiten. Grund dafür, dass die BaFin in der Sache auf den Plan trat, ist das Provisionsabgabeverbot, gegen welches der Versicherungsmakler gonetto in ihren Augen verstieß.

Seitdem wartet gonetto-Geschäftsführer Dieter Lendle auf die erste Verhandlung im Hauptverfahren, nachdem ein Eilantrag seinerseits gegen das Vorgehen der BaFin vom Verwaltungsgerichtshof Hessen abgelehnt wurde. Lendle will eine endgültige Klärung der Sachlage.

Betreuungsgebühr statt Provision

Neben einem Online-Vergleichsrechner für Nettotarife wollte gonetto Kunden die Möglichkeit bieten, deren bestehende Verträge zu übernehmen. Die bezahlten Provisionen sollten dann dauerhaft ausgekehrt werden. Die Kunden hätten also mit einer Provisionserstattung rechnen können. Dafür plante gonetto, eine Betreuungsgebühr in Höhe von 12 Euro jährlich zu erheben. Die BaFin unterband dies. Nach ihrer Ansicht verstößt eben dieses Modell gegen das Provisionsabgabeverbot. Ausnahmeregelungen sah die BaFin bei gonetto nicht.

Versicherer bieten über gonetto Nettotarife an

gonetto ist trotzdem weiter am Markt und hält sich mit der Vermittlung von Nettotarifen über Wasser. „Das Wachstum unseres Unternehmens ist daher sehr eingeschränkt. Wir können aber durchaus Nettotarife anbieten. Einige Versicherer arbeiten hier mit uns zusammen, worüber wir uns sehr freuen“, erklärt Lendle gegenüber AssCompact. Im September soll nun endlich die erste Verhandlung im Hauptverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof stattfinden. Dieter Lendle fühlt sich gut vorbereitet und ist positiv gestimmt, dass der Prozess für gonetto gut ausgehen wird: „Wir müssen jetzt durch den rechtlichen Prozess durch und hoffen, im Anschluss daran unser Geschäftsmodell wieder mit einem anderen Tempo vorantreiben zu können. Wir bleiben bei unserem Anspruch, Kunden in Nettotarife zu überführen.“

Verbilligung eines Versicherungsvertrages – Fehlanreiz?

Die BaFin wollte sich auf Nachfrage von AssCompact nicht zu dem Fall äußern und verweist darauf, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei. Laut Lendle befürchtet die Aufsichtsbehörde, dass Kunden dazu verleitet werden könnten, Versicherungen abzuschließen, die sie nicht benötigten. Lendle sieht diese Gefahr nicht: „Das Gegenteil ist richtig. Indem man Verträge nettoisiert und pauschal entlohnt, entfällt jeglicher Anreiz, dem Kunden aus Provisionsgedanken unnötige Versicherungen zu verkaufen. Wenn man die bloße Verbilligung eines Versicherungsvertrages als Fehlanreiz auffasst, argumentiert man letztlich gegen die Marktwirtschaft. Zudem kann man über uns nur im Sachbereich neue Versicherungen abschließen, sodass keine Auskehrung von hohen Abschlussprovisionen zu befürchten ist.“

Seite 1 Provisionsabgabeverbot: Wie steht es um das Modell von gonetto?

Seite 2 Kein Dialog zwischen BaFin und gonetto