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13. Mai 2023
Provisionsverbot: BVK kritisiert Vermittlerverbände scharf

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Provisionsverbot: BVK kritisiert Vermittlerverbände scharf

Verbände sehen Bedrohung in Kleinanlegerstrategie-Entwurf

Fast noch kritischer waren die Aussagen gegenüber dem Afw-Verband und VOTUM. Diese hatten sich in Pressemitteilungen auf einen Abschnitt aus einem kursierenden Entwurf der EU-Kleinanlegerstrategie bezogen und eine Gefahr für die Provisionsvergütung von Versicherungsmaklern ausgemacht – bislang war vonseiten der EU-Kommission nur von einem Provisionsverbot für Finanzberater die Rede, nicht aber von Maklern. In Artikel 30 Absatz 8 auf Seite 89 des Entwurfs heißt es laut AfW-Verband und VOTUM: „Member States shall require that, where an insurance intermediary informs the customer that advice is given on an independent basis, the intermediary shall: […] (b) not accept and retain fees, commissions or any monetary or non-monetary benefits paid or provided by any third party or a person acting on behalf of a third party in relation to the provision of the service to customers.“

Verkürzt übersetzt, laut AfW: Wer Kunden unabhängig berät, darf keine Gebühren, Provisionen oder andere monetäre oder nichtmonetäre Vorteile annehmen und einbehalten, die von einem Dritten oder einer Person, die im Namen eines Dritten handelt, im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung für Kunden gezahlt oder gewährt werden. Beide Verbände sind der Meinung, dass bei unveränderter Umsetzung dieser Regelung Makler für Vermittlungen in der Sparte Leben keine Provisionen mehr entgegennehmen dürfen.

BVK: Es wird „zu schnell geschossen“

Sowohl BVK-Präsident Heinz als auch Geschäftsführerin und Juristin Anja Kahlscheuer gehen derartige Aussagen eindeutig zu weit. In der Konferenz rügte Heinz zunächst die Verbände dafür, nach der Entscheidung von Mairead McGuinness, das Provisionsverbot vorerst nicht zu etablieren, zu glauben, sie hätten am Entscheidungsprozess mitgewirkt. Immer wenn er in Brüssel gewesen sei, habe er sich gefragt, wo die anderen Interessenvertreter denn seien. Doch kaum gebe es Berichte über den Verzicht auf ein Provisionsverbot, tauchen die ersten Pressemitteilungen der Verbände auf, in denen diese sich auf die Schulter klopfen.

Kahlscheuer ihrerseits hält die oben beschriebenen Statements von AfW und VOTUM ebenfalls lediglich für einen Schnellschuss – jedenfalls zum aktuellen Zeitpunkt. Noch werde in der englischen Vorlage von Artikel 30 Absatz 8 keine genaue Definition für „unabhängige Beratung“ gegeben. Dementsprechend sehe die Rechtsanwältin derzeit keinen Sinn darin, dem Abschnitt gleich „Makler“ zu entnehmen. Außerdem handle es sich lediglich um ein vorliegendes „Papier“, nicht einmal um einen Entwurf. Laut Kahlscheuer werde man beim BVK auf den Entwurf am 24. Mai warten. Stand jetzt und mit den vorher im Text beschriebenen Erläuterungen sei es ihrer Ansicht nach zweifelhaft, dass die Regelung sich auf Makler beziehe. Es sei völlig falsch und auch gefährlich, dies als gegeben zu präsentieren.

Präsident Heinz klang, als seien die AfW- und VOTUM-Aussagen für ihn fast schon unanständig. Denn bei so einem Thema verbiete es sich, mit derartigem Populismus für Unsicherheit in der Branche zu sorgen. Heinz hätte wohl gerne noch mehr gesagt, befolgte aber seinen eigenen, kurz zuvor geäußerten Rat: „Manchmal ist es wirklich besser, sich zurückzuhalten.“ (mki)

Bild: © freeman83 – stock.adobe.com ; © Victor Lucas – stock.adobe.com

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