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9. Februar 2022
Quasideckung: Versicherungsmakler haftet nach erfolgloser Deckungsklage

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Quasideckung: Versicherungsmakler haftet nach erfolgloser Deckungsklage

Ein Kunde hatte seinen Makler nach einer erfolglosen Deckungsklage wegen Pflichtverletzung in Haftung genommen. Weshalb der Kunde mit seiner Haftungsklage Erfolg hatte und wie sich der Versicherungsmakler gegenüber den Ansprüchen des Kunden hätte absichern können, verrät Rechtsanwalt Jürgen Evers.

 
Ein Artikel von
Jürgen Evers