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7. Februar 2022
Quo vadis, Elementarschadenversicherung?

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Quo vadis, Elementarschadenversicherung?

Lars Gatschke, Referent im Geschäftsbereich Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband

„Die zunehmenden witterungsbedingten Schadenereignisse verdeutlichen die Notwendigkeit, Wohngebäude gegen diese Naturgefahren abzusichern. Mit den Überschwemmungsereignissen Mitte Juli 2021, vor allem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, hat eine erneute Diskussion über eine Erhöhung der Versicherungsdichte begonnen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband schlägt hierzu ein gestuftes Verfahren vor. In einem ersten Schritt soll ein gesetzliches Leitbild einer Allgefahrenabsicherung (einschließlich sämtlicher Naturgefahren) für die Wohngebäudeversicherung geschaffen werden. Gleichzeitig sollen die Altverträge umgestellt werden. Die Einführung der Allgefahrendeckung soll von einer breit angelegten Informationskampagne begleitet werden. Zwei Jahre nach Einführung der Allgefahrenabdeckung sollte evaluiert werden, ob diese Maßnahme ihre Wirkung entfaltet hat. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, so würde dann die Einführung einer Versicherungspflicht gefordert werden.“

Dr. Hans-Georg Jenssen, Geschäftsführender Vorstand beim Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V.

„Die Gefahrenlage variiert zwischen einzelnen Immobilienstandorten. Während ein Standort einem erhöhten Starkregenrisiko ausgesetzt ist, ist es ein anderer bei schweren Sturmlagen. Als Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler plädieren wir daher für eine Zusammenfassung aller Naturgefahren zu einer umfassenden Naturgefahrendeckung bei Wohngebäudeversicherungen. Versicherte sollten auf Basis einer Opt-out-Regel letztlich selbst über ihren Versicherungsschutz entscheiden können. Ein solch umfassender Naturgefahrenbaustein solidarisiert die Versicherten untereinander und garantiert gleichzeitig die Bezahlbarkeit des Versicherungsschutzes insgesamt. Schließlich soll ja erreicht werden, dass jedes Gebäude von den Versicherern standortunabhängig einen Naturgefahrenschutz angeboten bekommt. Ziel sollte sein, den Erhalt der Umwelt bei gleichzeitiger Versicherbarkeit der Risiken zu gewährleisten.“