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7. Februar 2022
Quo vadis, Elementarschadenversicherung?

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Quo vadis, Elementarschadenversicherung?

Anja Käfer-Rohrbach, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

„Noch nie hat ein einzelnes Naturgefahrenereignis in Deutschland so große Schäden angerichtet wie die Überflutungen im Juli. Dennoch sind bislang nur 46% der Hausbesitzer gegen Elementarschäden versichert. Wir wollen dafür sorgen, dass jedes Haus Versicherungsschutz bekommt, setzen mit unserem Vorschlag für ein Gesamtkonzept aber nicht auf die Einführung einer Pflichtversicherung. Stattdessen soll der Gesetzgeber den Versicherern die Möglichkeit geben, alle bestehenden privaten Wohngebäudeversicherungsverträge zu einem Stichtag umzustellen. Damit erhielten diese dann auch den Versicherungsschutz gegen Naturgefahren. Neue Verträge würden nur noch mit Elementarschadenschutz verkauft. In beiden Fällen gilt: Wer dies nicht will, muss diesen Schutz aktiv abwählen. Aber auch Bund, Länder und Kommunen müssen nachhaltig umsteuern. So braucht es klare Bauverbote in hochwassergefährdeten Gebieten. Wir sind optimistisch, dass sich unsere Vorschläge zügig umsetzen ließen.“

Manfred Jost, Präsident des Verband Wohneigentum e. V.

„Die Flutkatastrophe im Westen hat in wenigen Momenten ganze Existenzen vernichtet. Experten wie der Weltklimarat IPPC prognostizieren, dass derartige witterungsbedingte Naturgefahren zunehmen. Diese können jeden Eigentümer überall treffen. Eine Absicherung ist also essenziell. Die Finanzierung solcher Schadenbeseitigungen muss verlässlich sein und darf nicht nur von staatlicher Soforthilfe oder Spenden abhängen. Wohneigentümer in Hochrisikolagen finden allerdings vielfach gar keinen Versicherer. Oder ihnen droht der Ausschluss, wenn der Schadenfall häufiger auftritt. Ein klassisches Marktversagen, das den Gesetzgeber zum Handeln zwingt. Der Verband Wohneigentum plädiert für eine bundesweite solidarische Pflichtversicherung als Ultima Ratio. Nur so können alle Wohneigentümer zu einem bezahlbaren Versicherungsschutz kommen. Denkbar wäre als erster Schritt die Einführung einer Allgefahrenabsicherung, die automatisch mit der Wohngebäudeversicherung angeboten wird – aber aktiv abgewählt werden kann. Erbringt dieses Verfahren nicht die gewünschte Absicherungsquote, sollte eine Pflichtversicherung eingeführt werden – mit einem Ausgleichsmechanismus für finanziell überforderte Eigentümer.“

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2022, S. 34 ff., und in unserem ePaper.

Bild: © Julien Eichinger – adobe.stock.com