Fehlberatung bzw. Dokumentationspflicht verletzt
Das OLG entschied im folgenden Prozess nun im Sinne des Klägers. Der Versicherungsvertreter unterliege zwar nicht so hohen Anforderungen wie ein Versicherungsmakler, jedoch müsse auch ein Vertreter die Risiken und Nachteile in seiner produktbezogenen Beratung zur Sprache bringen. Das habe der Vertreter in besagtem Prozess jedoch nicht nachweisbar geleistet. Dementsprechend habe er fehlerhaft beraten bzw. seine Dokumentationspflicht vernachlässigt.
Eindruck von Vererbbarkeit wurde erweckt
Des Weiteren begründet das Gericht sein Urteil damit, dass der Vertreter die Mutter des Klägers als bezugsberechtigte Person eingetragen hat, wodurch der Eindruck erweckt wurde, dass eine Vererbung der Rente an die Mutter möglich sei – was bei der Basisrente jedoch nur für Ehegatten und Kinder, für die noch Kindergeld gezahlt wird, infrage kommt.
Schadensersatz und Ausstieg aus der Versicherung
Gemäß dem Urteilsspruch des OLG Celle muss der Versicherungsvertreter nun die eingezahlten Beträge vollständig an den Kläger zurückzahlen. Zusätzlich muss er Zinsen für den Betrag von 8.200 Euro bezahlen sowie die Verfahrenskosten. Die Versicherungspolice wird aufgelöst.
Trend erkennbar
Das in diesem Fall ausgesprochene Urteil erinnert an einen ähnlich gelagerten Fall vor dem OLG Köln (AssCompact berichtete). Mittlerweile ist ein Trend absehbar. Auf derartige Fälle spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien werben mittlerweile vereinzelt um Kunden, die sich bezüglich ihrer Rürup-Rente fehlerhaft beraten fühlen. (tku)
OLG Celle, Urteil vom 02.10.2019, Az.: 8 U 26/19
Lesen Sie hierzu auch: Rürup-Rente: Fehlende Aufklärung über Nachteile bedeutet Schadensersatz
Bild: © stas111 – stock.adobe.com
Seite 1 Rürup: Wieder Schadensersatz wegen fehlender Aufklärung
Seite 2 Fehlberatung bzw. Dokumentationspflicht verletzt
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können