Strafrechtsschutz: heute viel mehr als reine Kostendeckung
Manager großer oder auch kleiner Unternehmen müssen immer komplexere Gesetze und Richtlinien beachten. Schnell können ihnen Fehler vorgeworfen werden. Die Gefahr, dann ins Visier der Staatsanwaltschaft zu geraten, ist groß. Dabei reicht schon der Vorwurf, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, und schon muss man sich zur Wehr setzen. Hier setzt der Universalstrafrechtsschutz an und unterstützt bei der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat. Er bietet die Kostenübernahme für Honorarvereinbarungen mit spezialisierten Strafverteidigern sowie Gutachtern und für Strafkautionen. Außerdem ist zum Beispiel bei der ROLAND-Absicherung ein U-Haft-Package mit einem Tagegeld und praktische Unterstützung im Fall der Fälle enthalten.
Update: Im Vergleich zu bisherigen Produkten ist der Strafrechtsschutz heute meist deutlich umfangreicher. So sind forensische Dienstleistungen oder Preis- und Ausschreibungsabsprachen mitversichert. Doch auch präventive Serviceangebote werden immer wichtiger. Bei ROLAND Rechtsschutz gehört eine vorsorgliche Rechtsberatung, eine Compliance-Schulung oder eine Beratung zu Korruptionsrisiken im Ausland oder zur Vermeidung eines Verstoßes im Zusammenhang mit Ausschreibungsabsprachen dazu.
Vermögensschadenrechtsschutz: heute mit Claims-made-Regelung
Schnell wird Managern vorgeworfen, eine Fehlentscheidung getroffen oder eine Entscheidung versäumt und so dem Unternehmen geschadet zu haben. Der Vermögensschadenrechtsschutz hilft dabei, Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden abzuwehren. Enthalten ist auch hier die Übernahme der Kosten für Anwälte oder zum Beispiel beim ROLAND-Produkt für notwendige PR-Arbeit.
Update: In neuen ROLAND-Deckungen sind Honorarvereinbarungen mit Anwälten nicht mehr nur im außergerichtlichen, sondern jetzt auch im gerichtlichen Bereich enthalten. Eine neue Leistung im Vergleich zu herkömmlichen Produkten ist die Claims-made-Regelung. Hier ist eine Pflichtverletzung auch vor Vertragsbeginn mitversichert, wenn der Anspruch während der Vertragslaufzeit erhoben wird. Auch beim Vermögensschadenrechtsschutz hat die präventive Beratung eine immer größere Bedeutung: Im ROLAND-Produkt sind die vorsorgliche Rechtsberatung, der präventive Beratungsrechtsschutz und der Cyberberatungsrechtsschutz enthalten. Wichtig ist auch die Möglichkeit der Mediation – beim Kölner Rechtsschutz-Spezialisten ganz ohne Sublimit und weltweit.
Anstellungsvertragsrechtsschutz
Für Geschäftsführer oder Vorstände gilt weder das Kündigungsschutzgesetz noch das Betriebsverfassungsgesetz. Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag werden nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor dem Landgericht ausgetragen – mit deutlich höheren Streitwerten. Der Manager-Rechtsschutz übernimmt die Kosten für entsprechende Auseinandersetzungen.
Update: Im außergerichtlichen Teil verzichtet ROLAND bei der Premium-Absicherung auf ein Sublimit, auch im gerichtlichen Bereich sind mittlerweile die Kosten für Honorarvereinbarungen abgedeckt und bei Aufhebungsverträgen gilt ein höheres Sublimit von 30.000 Euro. Ein wichtiger Pluspunkt moderner Anstellungsvertragsabdeckungen: Die Wartezeit ist reduziert. Wechselt ein Kunde zum Beispiel von einem Berufsrechtsschutz in die neue Deckung, so entfällt sie ganz.
Diese Zusammenfassung zeigt: Für Manager steigen die Anforderungen bei der täglichen Arbeit – und damit auch die Risiken. Mit dem Manager-Rechtsschutz gibt es aber eine gute Möglichkeit, diese Risiken abzusichern. Und der Schutz wächst mit den Anforderungen. Heutige Angebote bieten mehr Schutz und vor allem zahlreiche präventive Möglichkeiten.
Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 06/2023, S. 32 f., und in unserem ePaper.
Bild: © LALAKA – stock.adobe.com
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