Erwarten Sie nun eigentlich einen Anstieg von Klagen wegen Preissteigerungen insbesondere im Energiebereich?
Das ist wahrscheinlich, vor allem wenn sich diese Verfahren für eine massenhafte Bearbeitung durch Kanzleien eignen, die bereits in den Diesel- und Widerrufsfällen tätig sind bzw. waren.
Und im Arbeitsrecht im Hinblick auf mögliche Insolvenzen?
Aufgrund der flankierenden Maßnahmen von Bund und Ländern und des Kurzarbeitergelds rechne ich eher nicht mit einer hohen Anzahl von Insolvenzen. Im Firmenbereich bestünde zudem wegen einer Ausschlussklausel kein Versicherungsschutz.
Was erwarten Sie vom Internetrechtsschutz? Macht das im privaten Bereich überhaupt Sinn?
Anders als die meines Erachtens sehr wichtige Cyberversicherung – die aber keine Rechtsschutzversicherung darstellt – halte ich den Internetrechtsschutz für eher überflüssig, weil zum einen niemand nur im Internet einkauft oder sich nur dort bewegt und der Großteil der Streitigkeiten im Vertragsbereich spielt, sodass auch über den „normalen“ Privatrechtsschutz Versicherungsschutz besteht. Allenfalls einige Erweiterungen bei Unterlassungsansprüchen etc. mögen im Einzelfall den Abschluss rechtfertigen.
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Seite 3 Zuletzt wussten einige Rechtsschutzversicherer zu berichten, dass mehr Verträge abgeschlossen werden. Aus Anwaltssicht ein gutes Zeichen?

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