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20. Dezember 2022
Rechtsschutz: Aktuelle Herausforderungen für Makler und Versicherer

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Rechtsschutz: Aktuelle Herausforderungen für Makler und Versicherer

Zuletzt wussten einige Rechtsschutzversicherer zu berichten, dass mehr Verträge abgeschlossen werden. Aus Anwaltssicht ein gutes Zeichen?

Ich halte als Anwalt die Rechtsschutzversicherung für genauso wichtig, wie ich als Arzt die Krankenversicherung für wichtig halten würde, auch wenn die Kranken­versicherung sicher noch existenzieller ist, weshalb bei dieser ja auch eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht.

Versicherer fürchten wegen höherer Gebühren bei Anwälten weitere Kostensteigerungen. Verstehen Sie die Sorgen aus Versicherersicht? Letztlich landet dies ja irgendwann auch beim Kunden bzw. in den Prämien.

Die Gebühren richten sich in der Mehrzahl der Fälle nach dem Streitwert bzw. der Forderungshöhe, die einen direkten Zusammenhang mit den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten aufweist. Anstatt sich über Gebührenerhöhungen zu beschweren, die ja über die Prämienanpassungsklausel abgefedert werden können, wäre es deshalb aus meiner Sicht sinnvoller und gerechter, diese Faktoren bei der Prämienhöhe zu berücksichtigen, was einige Versicherer über die Postleitzahl und die Auswertung kollektiver Daten zur „Streitlust“ bereits tun. So kommt es zum Beispiel in Hamburg und Berlin wesentlich häufiger zu rechtlichen Auseinandersetzungen als in München oder dem Saarland. Außerdem sollte zwischen einem bezahlbaren Basisrechtsschutz, der die wichtigsten Risiken abdeckt, und der Möglichkeit von Zusatzbausteinen unterschieden werden, so wie dies vielfach bereits praktiziert wird.

Versicherer wollen auch mehr mit LegalTechs zusammenarbeiten und hoffen auf einen baldigen rechtlichen Rahmen dafür. Wie stellt sich das aus Ihrer Sicht dar?

Zum einen versuchen die Versicherer über dieses Hintertürchen die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu umgehen, die ihnen mit guten Gründen jede Rechtsberatung verbieten. Zum anderen bin ich kein Freund der industrialisierten und automatisierten Rechtsberatung, weil dies zwangsläufig mit einem Qualitätsverlust einhergeht.

Was ich unabhängig von der Rechtsschutzversicherung bzw. wegen der Überlastung der Gerichte befürworte, sind bestimmte Verfahrenswege für Verbrauchersachen, die eine Vielzahl von Bürgern betreffen, wie die bereits von Ihnen angesprochenen Diesel- und Widerrufsfälle. Hier müsste es genügen, wenn der Versicherungsnehmer – ähnlich wie bei einem Insolvenzverfahren – gegebenenfalls auch über einen Anwalt seine Ansprüche anmeldet und die anstehenden Rechtsfragen dann in Musterverfahren geklärt werden, die – wie heute schon Unterlassungsklagen – mit Blick auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbraucherschutzverbänden geführt werden könnten.

Eine Rechtsschutzversicherung kann auch für Rechtsanwälte sinnvoll sein. Welche Erfahrungen haben Sie damit und haben Sie denn selbst schon einmal Leistungen einer Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen?

Ich bin seit mehr als 30 Jahren rechtsschutzversichert, auch weil ich früher selbst Schadenleiter einer Rechtsschutzversicherung war, und habe in der ganzen Zeit gerade eine kleine Mietsache gemeldet, bin also wohl der ideale Kunde.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 12/2022, S. 36 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Joachim Cornelius-Winkler bzw. © Andrey Popov – stock.adobe.com

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Ein Interview mit
Joachim Cornelius-Winkler