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7. Mai 2020
Rechtsschutzversicherung führt erneut die Beschwerdestatistik an

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Rechtsschutzversicherung führt erneut die Beschwerdestatistik an

Der Versicherungsombudsmann hat den Jahresbericht für 2019 vorgelegt. Das Beschwerdeaufkommen ist abermals gesunken: Insgesamt gingen 8,1% weniger Beschwerden bei der Schlichtungsstelle ein als 2018. Die Rechtsschutzversicherung liegt erneut in der Beschwerdestatistik vorn. Die Vermittlerbeschwerden bleiben auf dem niedrigen Niveau der Vorjahre.

Der Versicherungsombudsmann Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, seit April vergangenen Jahres Nachfolger von Dr. Günter Hirsch, hat den aktuellen Jahresbericht 2019 veröffentlicht. Demnach gingen 2019 insgesamt 13.006 zulässige Beschwerden bei der Verbraucherschlichtungsstelle ein, was einem Rückgang von 8,1% gegenüber 2018 entspricht. Damit ist das Beschwerdeaufkommen das zweite Jahr in Folge rückläufig, nachdem zuvor allerdings fünf Jahre in Folge ein Anstieg zu verzeichnen war. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden liegt weiterhin bei 2,6 Monaten.

Rechtsschutzversicherung mit den meisten Beschwerden

Mit 3.202 zulässigen Eingaben verbucht die Rechtsschutzversicherung erneut die meisten Beschwerden für sich und führt die Beschwerdestatistik mit einem Anteil von 24,6% an. Damit verdrängt sie zum dritten Mal in Folge die Lebensversicherung als bislang zahlenstärkste Sparte von Platz 1. Auf Rang 3 folgt die Kfz-Versicherung.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, gab es in einzelnen Sparten teilweise einen Rückgang im zweistelligen Bereich wie etwa in der Rechtsschutzversicherung (-15,1%), der Unfallversicherung (-13,5 %) und in der Hausratversicherung (-19,4 %). Auch in der die Gebäudeversicherung, die im vergangenen Jahr noch merklich zugenommen hatte, gingen die Beschwerden deutlich zurück (-17,2%). Einen Anstieg des Beschwerdeaufkommens verzeichnete die Schlichtungsstelle dagegen bei der Kfz-Kaskoversicherung und den „sonstigen Versicherungen“ wie etwa Reise-, Tierkranken- und Fahrradversicherung. Zur Berufsunfähigkeitsversicherung gingen beim Ombudsmann im vergangenen Jahr 486 Beschwerden, davon waren 373 zulässig. Gegenüber dem Vorjahr mit 392 zulässigen Beschwerden bedeutet dies einen Rückgang. Zwar hat sich der prozentuale Anteil an den Gesamtbeschwerden geringfügig auf 2,9% gegenüber 2,8% im Jahr 2018 erhöht, doch ist dies auf das verringerte Beschwerdeaufkommen insgesamt zurückzuführen.

Die Crux der zeitlichen Einordnung des Rechtsschutzfalls

Das vorherrschende Thema bei den Beschwerden in der Rechtsschutzversicherung ist nach wie vor die Frage der zeitlichen Einordnung des Rechtsschutzfalls. Entscheidend ist dies, weil Rechtsschutzfälle vor dem Beginn des Rechtsschutzes oder nach Beendigung des Rechtsschutzvertragsverhältnisses nicht versichert sind. Im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des BGH ergeben sich hier immer wieder Fragen bzw. Entscheidungen des BGH werfen Folgefragen auf, unter anderem auch was die Zuordnung des Versicherungsfalls zu bestimmten Leistungsarten betrifft und den Anwendungsbereich von Risikoausschlussklauseln. Solche Fälle dürften laut Ombudsmann auch in Zukunft die Schlichtungsstelle beschäftigen.