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7. Mai 2020
Rechtsschutzversicherung führt erneut die Beschwerdestatistik an

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Rechtsschutzversicherung führt erneut die Beschwerdestatistik an

Diesel-Abgasskandal als Stein des Anstoßes

Ein weiterer Schwerpunkt in der Rechtsschutzversicherung ist der Diesel-Abgasskandal. Hier beschwerten sich Verbraucher aufgrund der Weigerung des Versicherers, für die rechtliche Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit vom Diesel-Abgasskandal wirklich oder vermeintlich betroffenen Fahrzeugen Versicherungsschutz zu gewähren. Teilweise beriefen sich die Verbraucher auf allgemein gefasste Medienberichte, ohne dass ihre Fahrzeuge jedoch etwa von einer Rückrufaktion des Kraftfahrtbundesamtes betroffen waren. Mehrere Oberlandesgerichte hatten solche Klagen bereits abgewiesen, andere Richter forderten das Gutachten eines Sachverständigen. In solchen Grenzfällen machte der Ombudsmann regelmäßig Schlichtungsvorschläge, die Deckungsschutz nach einer Quotelung vorsahen.

Darüber beschwerten sich Verbraucher in anderen Sparten

Laut Dr. h. c. Schluckebier waren die Themen der Beschwerdefälle insgesamt vielfältig. So sorgte in der Lebensversicherung unter anderem Falschberatung dafür, dass sich Verbraucher an die Schlichtungsstelle wandten. Darüber hinaus machten in dieser Sparte wie in den Vorjahren Beschwerden einen großen Anteil aus, in denen Versicherer Widersprüche nach § 5a VVG a. F. (Fassung vor 2008) sowie Rücktritte nach § 8 Absatz 5 VVG a. F. zurückgewiesen hatten. In der Kfz-Haftpflicht war die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse bei einem Anbieterwechsel häufig Stein des Anstoßes, in der Kasko die Leistungspflicht bei Kfz-Diebstählen. Auch das Kündigungsrecht des Versicherers nach Mahnungen bei Beitragsrückstand war öfter Gegenstand von Beschwerden.

Bericht zeigt Verteilung der Beschwerdewerte innerhalb der Sparten

Erstmals finden sich im Jahresbericht Angaben dazu, wie sich die Beschwerdewerte innerhalb der Sparten verteilen. In der Rechtsschutzversicherung lagen 97,8% der Beschwerdewerte in dem Bereich, in dem der Ombudsmann gegen Versicherer verbindlich entscheiden kann. In der Berufsunfähigkeitsversicherung war dies nur bei jeder vierten Beschwerde der Fall (25,5%). Darüber hinaus zeigt der Bericht auch Informationen über die Erfolgsquoten in den einzelnen Sparten. So hatten Verbraucher zu 54,9% ganz oder zum Teil Erfolg mit ihren Beschwerden gegen Versicherer in der Kfz-Kaskoversicherung. Anders sieht es mit einem Anteil von lediglich 29,4% beispielsweise in der Unfallversicherung aus.