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7. Mai 2020
Rechtsschutzversicherung führt erneut die Beschwerdestatistik an

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Rechtsschutzversicherung führt erneut die Beschwerdestatistik an

Vermittlerbeschwerden bleiben auf niedrigem Niveau

Seit Inkrafttreten der VersVermV im Dezember 2018 sind Versicherungsvermittler zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet. Doch wie es im Bericht heißt, habe die Praxis bereits zuvor gezeigt, dass die Vermittler überwiegend an einer Konfliktlösung durch den Ombudsmann interessiert seien. Insgesamt gingen im Berichtsjahr 261 Beschwerden beim Ombudsmann ein, die auf der Grundlage der VermVO zu prüfen waren. Das sind 22 Beschwerden weniger als im Jahr 2018. Das Aufkommen von Vermittlerbeschwerden bleibt damit auf dem niedrigen Niveau der Vorjahre.

Hoher Anteil der Beschwerden unzulässig

Kennzeichnend für den Vermittlerbereich ist laut Bericht übrigens der hohe Anteil an Beschwerden, die nicht in das Stadium der Zulässigkeit gelangen. Die Gründe sind unterschiedlich. So hatte mehr als jede zweite Beschwerde, die als unzulässig beendet wurde, keinen Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen. 28% der Beschwerden wurden eingegeben, ohne den Vermittler in Kenntnis zu setzen und ihm Gelegenheit zur Prüfung zu geben.

Das beanstandeten Kunden von Vermittlern

Inhaltlich wurden wie in den Jahren zuvor die Beratung sowie der Vermittlung nicht benötigter Versicherungsverträge oder von nicht passendem Versicherungsschutz beanstandet. Laut Ombudsmann zielten die Beschwerden hauptsächlich darauf ab, die betreffenden Verträge rückabzuwickeln. Seltener ging es um den Ausgleich eines geltend gemachten Schadens. Beim Vorwurf der Falschberatung geht es relativ oft um eine Lebens- oder Kfz-Versicherung. Anlass für weitere Beschwerden waren ungenügende Informationen, Fragen des Datenschutzes und die Herausgabe von überlassenen Unterlagen.

Corona wirkt sich (noch) nicht auf Beschwerdeaufkommen aus

Dem Ombudsmann zufolge hat die Corona-Pandemie noch keinen Einfluss auf das Beschwerdeaufkommen. Bislang habe es nur einzelne Schlichtungsanträge gegeben, die auf die Erstattung der Versicherungsprämie nach einer Reiseabsage abzielen. Ansonsten würden weder die Anzahl der Eingaben noch deren Themen Veränderungen erkennen lassen. (tk)

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