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Steuern & Recht
26. Februar 2020
Rentenbescheide richtig verstehen: Die 7 wichtigsten Punkte

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Rentenbescheide richtig verstehen: Die 7 wichtigsten Punkte

3. Der Rentenbescheid: Rechtsverbindliche Dokumentation

Aber erst mit einem Bescheid werden Rentenhöhe, Rentenbeginn und die Versicherungszeiten rechtsverbindlich festgestellt. Auch Bescheide werden regelmäßig verschickt. Durch viele Rentengesetze und -reformen ändern sich die Berechnungsgrundlagen: Da werden Ausbildungszeiten neu oder gar nicht mehr bewertet oder die Kindererziehung zählt stärker für die Rente. Alles das muss – juristisch einwandfrei – mit einem Bescheid dokumentiert werden. Deshalb erhalten die Bürger auch in Zukunft regelmäßig Rentenbescheide, unter anderem nach Beantragung und Bewilligung einer Rente.

4. Praxistest Rentenbescheid: Was steht drin?

Mit bis zu 21 Anlagen und manchmal an die 150 Seiten waren die Rentenbescheide bislang sehr umfangreich und häufig schwer verständlich. Für den Basisbescheid gilt seit 2018, dass man nun auf knackigen zwölf Seiten alle wesentlichen Informationen erhält:

  • Rentenart: Welche Rente bekomme ich? (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente)
  • Rentenhöhe: Wie viel bekomme ich jeden Monat?
  • Rentenbeginn: Wann erhalte ich meine erste Zahlung?
  • Rentendauer: Wie lange erhalte ich die Rente?
  • Rentenberechnung: Welche Zeiten werden bei der Berechnung meiner Rente berücksichtigt?
  • Versicherung: Wie bin ich kranken- und pflegeversichert?

Das ginge theoretisch alles auf einer Seite darzustellen, und praktisch funktioniert das schon teilweise bei der DRV. Auf dem Deckblatt werden die für den Antragsteller wichtigsten Informationen, nämlich Rentenhöhe und Beginn, dargestellt, die restlichen Seiten werden für Begründung und Belehrung und teilweise für die Berechnung verwendet.

5. Praxistest Verständlichkeit

Nachdem Umfrageergebnisse zur Lesbarkeit amtlicher Schreiben zeigten, dass selbst 81% der Befragten mit Studium oder Abitur den Inhalt der erhaltenen Dokumente nicht verstehen, hat auch die Deutsche Rentenversicherung Besserung gelobt. Getreu dem Motto „mehr Kundennähe“ wird nun der Adressat persönlich und häufiger mit Namen angesprochen. In den Texten wird verstärkt mit „wir“ und „Ihnen“ gearbeitet. Auf die üblichen „Bandwurmsätze“ wird zugunsten kürzerer Texte verzichtet, notwendige Fachbegriffe werden erklärt.

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Frank Peters (… am 27. Februar 2020 - 15:09

Sie suggeriert, dass man die RBs nach dem Lesen besser verstehen würde. Das ist m.E. nicht der Fall - wirklich was Neues konnte ich nicht aus den 3 Seiten ziehen. Wenn es wenigstens einen Link gegeben hätte, den man ggf. auch mal an Kunden hätte weitergeben können …