Rürup-Renten, offiziell Basisrenten, stehen seit Jahren in der Kritik. Beanstandet werden unter anderem die eingeschränkte Flexibilität und Vererbbarkeit, der zwingende Rentenbezug sowie eine vergleichsweise geringe Rendite infolge hoher Kosten bei einigen Tarifen.
Gleichzeitig weisen Altersvorsorgeexperten regelmäßig darauf hin, dass die Basisrente für bestimmte Zielgruppen ein sinnvoller Baustein der Altersvorsorge sein kann. Dies gilt insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener, die von den steuerlichen Fördermöglichkeiten profitieren und eine lebenslange Altersrente absichern möchten.
Erst Widerrufsjoker, jetzt Kundennutzen
Der Rechtsanwalt Dr. Gernot Stenger und der Diplom-Mathematiker Axel Kleinlein, ehemaliger Vorstandssprecher des Bund der Versicherten (BdV), bieten nun ihre Unterstützung bei der Rückabwicklung von Basisrentenverträgen an, die seit Februar 2019 abgeschlossen wurden. Nach Auffassung der beiden erfüllen viele dieser Verträge die Anforderungen an den Kundennutzen nicht. „Seit 2019 müssen Basisrenten einen Kundennutzen haben. Für viele dieser Verträge konnten wir bereits nachweisen, dass der Kundennutzen fehlt“, sagt Kleinlein. Stenger ergänzt: „Fehlender Kundennutzen ist nach unserer Ansicht ein klarer Grund für eine Rückabwicklung.“
Bislang standen bei Rückabwicklungen von Lebens- und Rentenversicherungen häufig sogenannte Widerrufsjoker im Mittelpunkt. Konnten Versicherungsnehmer nachweisen, dass die Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschluss fehlerhaft war, war unter bestimmten Voraussetzungen auch Jahre später noch ein Widerruf möglich. Dies konnte finanziell vorteilhafter sein als eine Kündigung. Allerdings bezog sich diese Rechtsprechung nur auf Verträge aus bestimmten Abschlusszeiträumen. Zudem gelten seit Kurzem neue gesetzliche Regelungen für den Widerruf von Lebensversicherungen.
Seite 1 Rürup: Rückabwicklung wegen mangelnden Kundennutzens?
Seite 2 Kundennutzen im Fokus von rechtlichen Vorgaben
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können
- 1795 Aufrufe
Leserkommentare
Comments
Rückabwicklung...
Anwalt und "Gutachter" werden die Einzigen sein, die von der Rückabwicklung profitieren. Jeder, der einen Rürupvertrag abschliesst oder vermittelt, weiß was er tut. Und natürlich gibt es gute und schlechte Verträge. Allein der steuerliche Kollateralschaden wird für den Versicherungsnehmer zu einem fiesen Bumerang werden!
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können
Unseriös
Liebes AssCompact-Team,
wenn grundlegende gesetzliche Vorgaben einer Rürup-Rente als einklagbarer Tatbestand zum Nachteil eines Kunden dargestellt werden, brauche ich Ihre Publikation per sofort nicht mehr.
Bitte recherchieren Sie in Zukunft besser und ordnen Sie BITTE fragwürdige Äusserungen von Personen wie Z.B. eines Kleinlein sauber ein. Es gibt einen Grund, weshalb Aktuare diese Person nicht für voll nehmen. Da bin ich schon etwas erstaunt, dass Sie seine Aussagen ohne Einordnung einfach mal so in die Welt blasen.
Ich würde mir wünschen, dass AssCompact in Zukunft über billigem Versicherer-Bashing steht und gewinnbringende Infos teilt.
Denken Sie bitte mal an Ihre Zielgruppe.
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können