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16. Juli 2025
Schadenregulierung im Fokus: Was Makler von Versicherern erwarten

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Schadenregulierung im Fokus: Was Makler von Versicherern erwarten

Schadenregulierung im Fokus: Was Makler von Versicherern erwarten

Wo es aus Maklersicht hakt

So klar die Erwartungen der Makler sind, so sehr zeigt sich aber auch: Die Realität hält nicht immer Schritt. Und so sehen Versicherungsmakler auch einige Defizite auf Versichererseite. Deutlich wird dies beispielsweise bei einem zentralen Punkt: der Schadenkorrespondenz. 55% der befragten Makler bemängeln, dass der Informationsaustausch zwischen Versicherer und Vermittler nicht reibungslos verläuft. Dabei wünschen sich die meisten Makler, über die Korrespondenz zwischen Versicherer und Kunden informiert zu werden. In einer Zeit von Portalen, Apps und digitalen Prozessen sollte das eigentlich kein Hexenwerk mehr sein. Doch Wunsch und Wirklichkeit klaffen hier offenbar noch auseinander.

Und die Schadenkorrespondenz ist nicht das einzige Sorgenkind: Mehr als die Hälfte der Makler sieht auch Defizite bei der Regulierungsdauer, bei der Regulierungsentscheidung und -begründung, bei der Erreichbarkeit und Konstanz der Ansprechpartner und bei der Transparenz des Schadenregulierungsprozesses.

Nur Qualität im Schadenfall bringt Empfehlungen

Der Schadenfall ist und bleibt der entscheidende Prüfstein in der Beziehung zwischen Makler, Kunde und Versicherer. Für Versicherungsmakler beeinflusst die Qualität der Schadenregulierung maßgeblich, wie die Geschäftsbeziehung künftig bewertet wird und ob man überhaupt bereit ist, einen Versicherer weiterzuempfehlen. In der AssCompact TRENDS II/2025-Studie wird deutlich: Empfehlungen gibt es nur dann, wenn die Schadenabwicklung überzeugt. (bh)

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact TRENDS II/2025“ wurde vom 02.04.2025 bis 13.04.2025 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 302 Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittler und -vermittlerinnen hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt. Die Studie kann kostenpflichtig erworben werden.

Informationen zu allen weiteren AssCompact Studien sind unter asscompact-studien.de zu finden.

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Michael van de… am 17. Juli 2025 - 09:19

Nur eine "Wunschliste" von uns Versicherungsmaklern. Ganz anders in Österreich, wo die Versicherungsmakler einen ganz anderen Stellenwert in der Politik bzw. bei den VU`s haben und die dortige Bevölkerung sogar den Unterschied zwischen V-Maklern und Vertretern kennt. Apropos Unterschied nicht einmal die Medien, ganz zu Schweigen der Gesetzgeber kennt anscheinend den Unterschied nicht! Ein V-Makler kann ich meinen Augen kein Vermittler sein! Er ist in erster Linie Sachwalter und Berater!

Gespeichert von Erwin Daffner … am 18. Juli 2025 - 08:58

Leider werden die Schadensfälle nur selten aktiv begleitet; Rechte werden nicht eingefordert; den Versicherern zu sehr vertraut.
Aus der Gebäudeversicherung:
Schadenminderungskosten sind auf Verlangen des Versicherungsnehmers zu bevorschussen; die Trocknungskosten sind also nicht erst nach Vorlage der Rechnung fällig. Interessant wird es, wenn dann nur der Zeitwert der Trocknungskosten bevorschusst wird; irgendwas muss ja gekürzt werden. 

Nur der Neuwertanteil ist nicht erst bei Vorlage der Rechnung fällig, sondern wenn die Wiederherstellung sichergestellt ist. Also wenn die Trocknung läuft, die Wiederherstellungsarbeiten geplant und evtl. beauftragt sind. Warum sollte bei einer bewohnten, evtl. vermieteten Wohnung auf die Wiederherstellung verzichtet werden?  


Es ist grundsätzlich die Aufgabe des Versicherers die Schadenhöhe zu ermitteln. Das ist aber vom Schreibtisch aus kaum möglich. Die Dienstleister des Versicherers kürzen dann mit Phantasieaussagen wie Inklusivleistung, unüblich usw.


Es gibt auch keine nicht versicherten Undichtigkeitsschäden; auch ein gebrochenes Rohr ist undicht. Eine Undichtigkeit jst die Folge einer zu klärenden Ursache. Für einen (Rohr-)Bruch ist auch keine massive Substanzverletzung erforderlich.


Es kann allerdings passieren, wenn die interne Regelung des Versicherers aus dem Gleichgewicht gebracht wird, der Vertrag gekündigt wird. 
Und dennoch ist auch die Versicherungsombudsfrau davon überzeugt, dass der Versicherer stets ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse des Versicherungsnehmers gehandelt hat.