Ein umstrittenes Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts, das eine Rentenversicherungspflicht für Versicherungsmakler mit Poolanbindung bestätigt, hatte 2016 für Unruhe und Aufregung bei Pools und mit ihnen kooperierenden Versicherungsmaklern gesorgt. Jetzt gibt es eine überzeugende Gegenreaktion eines anderen Gerichts.