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28. Mai 2026
So vermeiden Makler Haftungsrisiken bei Unterversicherung von Brandschäden

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So vermeiden Makler Haftungsrisiken bei der Unterversicherung von Brandschäden

So vermeiden Makler Haftungsrisiken bei Unterversicherung von Brandschäden

Praxisempfehlungen zur Vermeidung von Unterversicherung

Sowohl für Unternehmen als auch für Versicherungsmakler lassen sich mehrere Maßnahmen ableiten, um Unterversicherung zu vermeiden:

  • Bereits beim Abschluss eines Versicherungsvertrags sollte besonderes Augenmerk auf die richtige Bestimmung der Versicherungssumme gelegt werden. Diese sollte möglichst auf einer belastbaren Wertermittlung beruhen. Gerade bei Gebäuden kann es sinnvoll sein, Sachverständige oder professionelle Bewertungsmodelle einzubeziehen. Teilweise verzichten Versicherer bei einer solchen Wertermittlung sogar auf den Einwand der Unterversicherung.
  • Ebenso wichtig ist eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssummen während der Vertragslaufzeit.
  • In der Gebäudeversicherung kann eine gleitende Neuwertversicherung helfen, Wertsteige- rungen automatisch zu berücksichtigen. Durch die Kopplung an Baupreisindizes passt sich die Versicherungssumme regelmäßig an steigende Wiederherstellungskosten an.
  • Zudem sollte geprüft werden, ob ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden kann. In solchen Fällen verzichtet der Versicherer – häufig bis zu bestimm- ten Schadenhöhen oder unter bestimmten Voraussetzungen – auf den Einwand der Unterversicherung. Ergänzend können Vorsorge-, Wertzuschlags- oder Summenanpassungsklauseln ver- einbart werden, die eine automatische Anpassung der Versicherungssumme ermöglichen.
  • Bei komplexeren Sachversicherungsverträgen können zusätzliche Instrumente sinnvoll sein, etwa Summenausgleichsklauseln, durch die überschießende Versicherungssummen einzelner Positionen auf andere Positionen verteilt werden können. Teilweise wird auch vereinbart, dass eine Unterversicherung nur oberhalb einer bestimmten Erheblichkeitsschwelle berücksichtigt wird.
  • Für einzelne Kostenpositionen kann außerdem eine Versiche- rung auf erstes Risiko vereinbart werden. Die Entschädigung erfolgt dann bis zur vereinbarten Versicherungssumme ohne Be- stimmung eines Versicherungswerts, sodass eine Unterversicherung insoweit keine Rolle spielt. Diese Form wird häufig für Positionen genutzt, bei denen eine genaue Wertermittlung schwierig ist, etwa bei Aufräum-, Abbruch- oder Sachverständigenkosten.
  • Schließlich kommt auch der Dokumentation der Beratung besondere Bedeutung zu. Versicherungsmakler sollten Hinweise auf mögliche Unterversicherungsrisiken sowie Empfehlungen zur Anpassung der Versicherungssumme sorgfältig dokumentieren, um im Streitfall eine ordnungsgemäße Beratung nachweisen und eigene Haftungsrisiken begrenzen zu können.
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Ein Artikel von
Cäsar Czeremuga