Die Bundesregierung wird aktiv im Bereich Rente – einem der größten Probleme, die es in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in der Bundesrepublik zu lösen gilt. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat Ende Juli einen Referentenentwurf vorgelegt, der nun auch vom Kabinett beschlossen wurde.
Ein Teil des Rentenpakets ist auch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSGII), welches sich die betriebliche Altersversorgung zur Brust nimmt. U. a. soll es damit kleinen und mittleren Betrieben einfacher gemacht werden, Betriebsrenten anzubieten, bei kleineren Unternehmen etwa im Rahmen einer Betriebsvereinbarung. Betriebsrenten auf tarifvertraglicher Basis sollen außerdem weiter gestärkt werden.
Außerdem sollen Vorschriften für Pensionskassen flexibilisiert werden, um mit risikoreicheren Investitionen höhere Renditen erzielen zu können, sowie die steuerliche Förderung für Betriebsrenten erhöht werden. Und ebenso sind einfachere Opt-out-Modelle vorgesehen, bei denen Arbeitnehmer aktiv einer Betriebsrente widersprechen müssen.
Von verschiedenen Branchenverbänden gibt es nun Statements zu den Planungen der Bundesregierung und dem Beschluss des Kabinetts.
GDV: Richtige Richtung eingeschlagen
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) wächst die Bedeutung der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge angesichts des demografischen Wandels. Daher ist es aus Sicht der Versicherer richtig, Betriebsrenten vor allem dort zu stärken, wo sie bis heute wenig verbreitet sind: bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei Beschäftigten mit geringen Einkommen. Der geplante Ausbau der Geringverdienerförderung und deren Kopplung an die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung seien dafür wichtige Maßnahmen. Positiv sei auch, dass die Reform nicht auf Sozialpartnermodelle begrenzt werden soll, weil dadurch mehr Betriebe erreicht werden könnten, auch solche ohne Tarifbindung. In diesen Unternehmen und Zielgruppen bestehe besonderer Nachholbedarf.
Kritisch sieht der Versichererverband, dass die Opt-out-Modelle auf Unternehmen ohne Tarifvertrag beschränkt werden sollen: „Die Einschränkung nimmt einer sinnvollen Maßnahme den Wind aus den Segeln. Es sollten möglichst viele Unternehmen involviert werden – auch tarifgebundene“, so Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. Ebenfalls kritisch sehen die Versicherer, dass die hohen Mindestbeitragsgarantien nicht abgesenkt werden sollen. Lediglich Pensionskassen sollen chancenreicher anlegen dürfen, was aus Sicht der Versicherer nicht reiche. Stattdessen sollte man die Garantien bei den Kapitalanlagen von derzeit 100% auf 80% senken.
BDVM: geeignet mit Anpassungen
Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler hält laut seiner Stellungnahme zahlreiche Ansätze im Referentenentwurf für sehr geeignet, die Durchdringung und auch die Wirksamkeit der betrieblichen Altersversorgung zu verbessern, äußert sich jedoch zu einigen Punkten, die aus seiner Sicht noch einer Anpassung bedürfen. Dazu gehört bspw. der Punkt zum Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung. Die Dynamisierung der Einkommensgrenze für den Förderbeitrag und eine Erhöhung des Förderbeitrags selbst begrüßt der BDVM. Um den Förderbetrag zukünftig wertstabil zu halten, hält der Verband eine Dynamisierung auch des Förderbetrages selbst (durch eine Koppelung an die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) für notwendig.
Weiterhin empfiehlt der BDVM, ein Opt-out auch ohne entsprechende Dienst- oder Betriebsvereinbarung zuzulassen, denn in vielen KMU würden gar keine Dienst- oder Betriebsvereinbarungen existieren.
AfW warnt vor Bürokratiehürden für KMU
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) hat ebenso eine Stellungnahme zum BRSG-II-Referentenentwurf abgegeben. Der Verband begrüßt den Entwurf ausdrücklich, insbesondere die vorgesehene Öffnung des Sozialpartnermodells und die Einführung von Optionssystemen für tarifungebundene Unternehmen. Gleichzeitig warnt der AfW vor übermäßiger Bürokratiebelastung für KMU sowie Unsicherheiten bei der Umsetzung.
„Die Öffnung des Sozialpartnermodells und die neuen Opting-Out-Modelle bieten riesige Chancen für die Verbreitung der bAV – gerade bei kleinen Unternehmen. Aber wenn die Umsetzung zu kompliziert wird oder mit neuen finanziellen Hürden wie der 20%-Zuschusspflicht verbunden ist, bleiben viele Arbeitgeber außen vor“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Deshalb fordert der AfW in seiner Stellungnahme klar verständliche Regeln, digitale Umsetzungshilfen sowie flexible Zuschussmodele für Arbeitgeber.
BVK bezieht Stellung
Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat sich zum Kabinettsbeschluss geäußert, bezieht sich dabei jedoch nicht auf das BRSG II, sondern lediglich auf das Festsetzen der Haltelinie in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 48% bis 2031, die erleichterte Weiterbeschäftigung von Rentnern und die Ausweitung der Mütterrente. Aus Sicht des BVK seien dies keine Maßnahmen, die strukturellen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung zu lösen, heißt es in der Stellungnahme.
„Die Bundesregierung sendet mit dem Gesetzentwurf zwar ein Signal der Beruhigung, doch es fehlt eine solide Gegenfinanzierung und ein langfristiges Konzept zur Sicherung der Altersvorsorge“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die steigenden Belastungen für Beitrags- und Steuerzahler werden ausgeblendet und die demografischen Herausforderungen bleiben ungelöst.“
Der BVK fordert die Bundesregierung auf, die Weichen für eine generationengerechte, nachhaltige und solide Altersvorsorge zu stellen. Das Rentenpaket verschiebe die Problemlösung erneut auf die Zukunft – mit absehbaren Folgen für die junge Generation und die Stabilität des Rentensystems. (mki)
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