Corona vs. Stromausfall
Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie führen bis heute zu Fehlannahmen. Ein direkter Vergleich hilft bei der Einordnung:
Corona-Pandemie
- Betriebsschließungen aufgrund behördlicher Anordnungen
- Streitgegenstand war regelmäßig die Betriebsschließungsversicherung (BSV)
- kein Sachschaden erforderlich, sondern versicherte Krankheit oder Krankheitserreger
- viele Leistungsablehnungen wegen enger, abschließender oder auslegungsbedüftiger Bedingungskataloge
Stromausfall
- Betriebsstillstand aufgrund technischer Störung
- Prüfung von Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung
- Sachschaden regelmäßig zwingende Voraussetzung
- keine Leistung bei bloßem Nutzungsausfall ohne Schaden
Wichtig für die Beratung: Corona hat nicht gezeigt, dass Betriebsunterbrechung auch ohne Sachschaden leistet. Im Gegenteil: Die Pandemie hat verdeutlicht, wie strikt Versicherungsbedingungen auszulegen sind und wie entscheidend der konkret vereinbarte Versicherungsbaustein ist. Die Betriebsschließungsversicherung ist rechtlich etwas anderes als die klassische BU – diese Differenzierung ist für die Bewertung von Stromausfällen zentral.
Sonderfall: Ausfall der öffentlichen Versorgung
Abweichend vom Grundsatz existieren Sonderklauseln, die den Ausfall der öffentlichen Strom-, Gas- oder Wasserversorgung ausdrücklich absichern. In solchen Fällen kann eine Leistung auch ohne Sachschaden im Betrieb selbst möglich sein.
Diese Deckungen sind jedoch:
- kein Bestandteil von Standardverträgen,
- häufig an eine Mindestdauer des Ausfalls gebunden,
- und mit klaren Ausschlüssen versehen.
- Ob ein solcher Schutz besteht, lässt sich ausschließlich durch einen Blick in den konkreten Vertrag klären.
Praxistipp
Ansprüche scheitern nicht selten an unzureichender Dokumentation. Eine zeitnahe und sorgfältige Schadenaufnahme ist daher essenziell – einschließlich Fotos, Protokollen und einer nachvollziehbaren Darstellung der Kausalkette vom Stromausfall zum konkreten Sachschaden.
Bedeutung für Vermittlerinnen und Vermittler
Der Berliner Stromausfall ist kein Ausnahmefall, sondern ein realistisches Szenario für viele Gewerbebetriebe. Gerade bei komplexen Schadenkonstellationen kann spezialisierte versicherungsrechtliche Beratung entscheidend sein, um berechtigte Ansprüche nicht zu verlieren.
Fazit
Der Stromausfall in Berlin zeigt – ähnlich wie zuvor die Corona-Pandemie: Versicherungsschutz entscheidet sich nicht am Ereignis, sondern an den vertraglichen Auslösern. Wer diese Unterschiede kennt und verständlich erklärt, schützt Gewerbekunden vor falschen Erwartungen und sichert zugleich berechtigte Ansprüche. Für Vermittlerinnen und Vermittler liegt genau darin der Mehrwert professioneller Beratung.
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