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18. November 2022
Telefonische Krankschreibung wird verlängert
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Telefonische Krankschreibung wird verlängert

Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung für Beschäftigte wird bis März 2023 verlängert. Darauf hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss geeinigt. So sollen volle Wartezimmer während Corona und vor der Grippewelle verhindert werden.

Witterungsbezogen schwenkt das Novemberwetter nun langsam Richtung Spätherbst mit winterlichem Vorgeschmack. Daher erwartet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun den Beginn der Grippewelle. Gleichzeitig registriert das Robert Koch-Institut von Tag zu Tag konstant mindestens 25.000 Corona-Neuinfektionen täglich. Um nun volle Wartezimmer in Arztpraxen zu verhindern, haben sich die Mitglieder im G-BA auf eine Verlängerung der telefonischen Krankschreibung für Beschäftigte geeinigt.

Erkältung- und Grippesaison beginnt

Laut G-BA sei absehbar, dass Beschäftigte mit Erkältungssymptomen und unklaren grippalen Infekten zum Schutz der anderen Beschäftigten weiterhin dazu angehalten werden, ihre Arbeitsstätte nicht aufzusuchen. Daher sei anzunehmen, dass die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ansteigen werde. „Aufgrund der gleichzeitig in den kommenden Monaten bestehenden Erkältungs- und Grippesaison sei es nun notwendig, das Aufsuchen von Ärzten durch Versicherte allein zur Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden, soweit deren Symptomatik nicht schwer ist“, schreibt der G-BA in seiner Begründung.

Vor allem chronisch kranke Patienten sind zu schützen

Daher werde die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung nun bis 31.03.2023 verlängert. Eine telefonische Krankschreibung gilt laut G-BA für bis zu sieben Tage. Sie kann einmal um bis zu weitere sieben Tage verlängert werden. In Medienberichten wies der G-BA-Vorsitzende, Prof. Josef Hecken, vor allem auf chronisch Kranke hin, die öfter als andere in Arztpraxen gehen müssten und besonders vor vermeidbaren Infektionen zu schützen seien. Das spreche dafür, auf Sicherheit für Patienten und auch für das Praxispersonal zu setzen. Und ohne Verlängerung wäre diese Möglichkeit am 30.11.2022 ausgelaufen.

Der G-BA aus Ärzten, Therapeuten, Krankenkassen und Kliniken ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt unter anderem in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Mio. gesetzlich Versicherten beanspruchen können. (as)

Bild: © VadimGuzhva – stock.adobe.com