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4. Juni 2019
Unabhängigkeit des Maklers: Die sozialisierte Individualität

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Unabhängigkeit des Maklers: Die sozialisierte Individualität

Welche Möglichkeiten gibt es?

Eine Anlehnung an einen Versicherer verbietet einem Makler just die Unabhängigkeit, obwohl es durchaus reizvoll sein könnte, die Nähe zu einem Versicherer zu suchen und zu finden. Da Versicherer aber keine Altruisten sind, wäre die Gegenleistung dafür stetiges Neugeschäft. Da greift dann aber die IDD ein, wenn nicht schon das eigene Selbstverständnis des Maklers einen solchen Weg gar nicht zulässt.

So bleibt das Vergrößern auf der gleichen Ebene, etwa durch Verbindungen mit anderen Maklern. Das kann beispielsweise geschehen über Aufkäufe, über die Bildung von Sozietäten oder auch über die Gründung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

Der üblichere Weg ist jedoch, dass Makler ihre Interessen poolen. Das heißt, sie werden Partner eines existierenden oder möglicherweise neu entstehenden Pools. Denn Pools haben heute die Größe, die Kraft und die Kapazitäten, die notwendig sind, um den beschriebenen Veränderungsprozess mitzugestalten, zu meistern und in Einzelfällen sogar den Ton anzugeben. Davon profitiert der einzelne Makler: Ihm werden beim Pool Aufgaben wie die Verwaltung abgenommen, er kann sich auf seine Kernkompetenz der Beratung und des Verkaufs konzentrieren.

Natürlich ist aber auch das Poolen eine Marktkonzentration, die einkaufs- und handhabungsgenossenschaftliche Elemente hat. In gewisser Weise findet also eine Oligopolisierung der Maklerschaft statt. Nun bleibt die Frage: Berührt das die Unabhängigkeit des Maklers?

Was bleibt übrig von der wertvollen Unabhängigkeit?

Das hängt von der Satzung des Pools ab. Greift der Pool in die Geschäftsautonomie des Maklers ein oder bietet er nur Dienste an, die der Makler gegen eine Gebühr oder Teile seiner Courtage nutzen kann? Greift der Pool nicht in die Autonomie des Maklers ein, so ist die Unabhängigkeit des Maklers durch die Poolmitgliedschaft auch nicht gefährdet.

Die Frage gewinnt allerdings an Bedeutung, wenn Versicherer sich an Pools beteiligen. Auch dies tun sie nicht aus Menschenliebe, sondern aus einem durchaus verständlichen ökonomischen Interesse. Aber wenn dieses Interesse erfolgreich bedient wird, dann sinkt auch die Annahme, dass es sich um einen Pool handelt, der auf der Basis der unabhängigen Vermittlung aufgebaut ist.

Was ist also das Fazit?

Als Fazit kann festgehalten werden, dass die zunehmende Regulatorik und die technische Entwicklung nicht zwingend die Unabhängigkeit der Makler beeinflussen müssen, sondern viel eher Auswirkungen auf den Organisationszustand der Maklerschaft haben, wenn nicht der Beruf tatsächlich oder innerlich aufgegeben wird. Der Organisationszustand geht offensichtlich von der Individualität des unabhängigen Maklerunternehmens über zu einer – wenn es einen solchen Begriff geben sollte – sozialisierten Individualität der unabhängigen Maklerunternehmen. Dabei sei nur am Rande erwähnt, dass für die großen Maklerhäuser andere Spielregeln gelten.

Bild: © Rawpixel.com

Über den Autor

Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler ist Geschäftsführer der Zeidler Consulting GmbH und Experte für Fragen rund um den Versicherungsvertrieb. Vor Gründung seines Beratungsunternehmens war er zuletzt Vertriebsvorstand der Zurich Lebensversicherung AG. Zudem ist er Honorarprofessor für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Göttingen.

Den Kommentar lesen Sie auch in AssCompact 05/2019, Seite 110 f. und in unserem ePaper.

 
Ein Artikel von
Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler