Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt das Vorgehen der BaFin gegen Greenwashing bei Geldanlagen. Die Bürger gingen davon aus, dass als nachhaltig beworbene Anlagen auch einen konkreten Einfluss auf Treibhausgasemissionen, Sozialstandards etc. hätten. Aktuell seien die Auswirkungen von nachhaltigen Anlagen jedoch mangels klarerer Standards und Definitionen häufig kaum mehr als ein Werbeversprechen.
BVI sieht weiterhin Nachbesserungsbedarf
Die BaFin hatte vor Kurzem den Entwurf einer Richtlinie für nachhaltige Investments vorgelegt (AssCompact berichtete). Bei dem Richtlinienentwurf handelt es sich um eine überarbeitete Fassung. Die erste Fassung aus dem Mai dieses Jahres war auf Widerstand von Fondsgesellschaften gestoßen. Die nun vorgelegte Fassung erachtet der deutsche Fondsverband BVI als eine spürbare Verbesserung. Jedoch seien noch nicht alle kritischen Punkte ausgeräumt.
Drei Vorgaben der BaFin
Sollte die aktuelle Fassung der Richtlinie so beschlossen werden, müssten Publikumsfonds zukünftig mindestens eine von drei Vorgaben erfüllen, um als nachhaltig bezeichnet und vertrieben werden zu dürfen:
- Eine Investitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände von mindestens 75%
- Das Verfolgen einer nachhaltigen Anlagestrategie
- Die Abbildung eines nachhaltigen Indexes
Neobank Tomorrow abgemahnt
Das ist aber nicht der einzige Fall, in dem Verbraucherschützer gegen Greenwashing vorgehen. Auch die Neobank Tomorrow ist ins Fadenkreuz der Verbraucherzentrale geraten, wie das Handelsblatt berichtet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Neobank wegen irreführender Nachhaltigkeitswerbung abgemahnt. Das Start-up aus Hamburg hatte das Girokontomodell „Zero“ damit beworben, dass es sich dabei um das erste klimaneutrale Girokonto handele.
Kompensationsversprechen irreführend
Die Verbraucherschützer hatten sich an der Aussage der Neobank gestört, dass durch die Kontoführungsgebühren, die beim Zero-Konto 15 Euro pro Monat betragen, der CO2-Fußabdruck der Kunden kompensiert würde. Da der CO2-Fußabdruck der Kunden jedoch individuell sei, handele es sich bei der Aussage um ein irreführendes Werbeversprechen, war die Verbraucherzentrale überzeugt. Die Neobank hat das Versprechen mittlerweile überarbeitet. Tomorrow habe nach eigener Aussage damit nur eine Kompensation des CO2-Ausstoßes gemeint, der durch Zahlungsdienstleistungen und ähnliche Bankangebote entstehe.
Unterlassungsanspruch gegen Deka
Bereits im Frühjahr hatten die Verbraucherschützer gegen die Deka geklagt, die einen ihrer Aktienfonds mit einem Nachhaltigkeitsrechner beworben hatte. Nachdem die Sparkassentochter Deka den Unterlassungsanspruch der Verbraucherzentrale anerkannt hatte, wurde der Rechtsstreit beendet. (tku)
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