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18. November 2019
Verkehrsüberwachung: Düstere Zeiten für private Blitzer

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Verkehrsüberwachung: Düstere Zeiten für private Blitzer

Das OLG Frankfurt am Main hat in einer Grundsatzentscheidung beschlossen, dass private Dienstleister keine Verkehrsüberwachung betreiben dürfen. Bußgeldbescheide, die auf dieser Grundlage erlassen wurden, sind rechtswidrig.

In Zeiten leerer Gemeindekassen liegt es häufig nah private Dienstleister mit der Verkehrsüberwachung zu betrauen und auf diese Weise etwas Geld in den leeren Gemeindehaushalt zu spülen. Jedoch könnte eine aktuelle Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main einige Gemeindevertreter aufhorchen lassen.

Privater Dienstleister übernimmt Verkehrsüberwachung

In diesem Beschluss hat das Gericht Stellung zur Durchführung von Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister bezogen. Als Zeuge war hierfür ein Mitarbeiter des Privatunternehmens geladen worden, das im Auftrag der Gemeinde Höchstgeschwindigkeitsübertretungen außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen hat.

Die Gemeinde hatte zu diesem Zweck einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit der GmbH geschlossen, in dessen Rahmen der Zeuge Geschwindigkeitsprotokolle und Messberichte erstellen sollte.

Amtsgericht spricht Geblitzten frei

Das Amtsgericht Gelnhausen hatte deshalb zuvor bereits einen Geblitzten freigesprochen, der geltend machte, dass die Gemeinde hoheitliche Aufgaben an private Dienstleister vergeben hatte.

Seite 1 Verkehrsüberwachung: Düstere Zeiten für private Blitzer

Seite 2 Private Verkehrsüberwachung ist gesetzeswidrig

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Jan Lanc am 23. November 2019 - 22:58

Das sind doch mal gute Nachrichten!