In der Versicherungsbranche brodelt es – kein Wunder, denn sie erhält bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge Konkurrenz. Und zwar nicht nur vonseiten der Investmentbranche, die jetzt auch staatlich geförderte Depots ohne Versicherungsmantel anbieten kann, sondern auch von ganz oben – vom Staat.
Teil der privaten Altersvorsorgereform ist nämlich auch ein Standardprodukt, welches vom Staat selbst angeboten wird. Darin sieht die Versicherungsbranche einen Interessenkonflikt. Der Staat agiert damit nämlich als Akteur in einem Markt, für den er selbst die Regeln vorgibt – auch aus kartellrechtlicher Sicht interessant, doch die zuständige Behörde hat derzeit hauptsächlich mit Ölkonzernen und Spritpreisen zu tun.
Aber inwiefern wird sich der Staat eigentlich bei „seinem“ Standardprodukt an die von ihm selbst vorgegebene Regulatorik halten? Das wird wohl nur die Zeit zeigen. Genaue Vorstellungen jedoch hat der Versichererverband GDV. Dieser hat am Mittwoch ein Positionspapier veröffentlicht, in dem er klare Wettbewerbsregeln für die private Altersvorsorge fordert. Denn er sieht in dem staatlichen Standardprodukt einen „weitreichenden Eingriff in einen bestehenden Markt“, bei dem sich angesichts von 15 Millionen Riester-Verträgen für Millionen Sparer die Frage stellt, wie sich solch ein staatliches Angebot in bestehende Vorsorgelösungen einfügt.
GDV will fairen Wettbewerb
„Wenn der Staat selbst als Anbieter auftritt, sollte er unter denselben Rahmenbedingungen agieren wie private Akteure – nur so entsteht ein fairer Wettbewerb im Interesse der Sparerinnen und Sparer“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Der Staat darf nicht gleichzeitig Spieler, Schiedsrichter und Platzwart sein – sonst ist von fairem Wettbewerb keine Rede mehr.“
Für diesen seien die privaten Anbieter nämlich auch offen, so heißt es im Positionspapier. Dieser Wettbewerb wurde zuletzt auch durch Reformen gestärkt, etwa durch flexiblere Garantieanforderungen und größere Spielräume bei Produktgestaltung und Kapitalanlage. Es müsse jedoch ein Level-Playing-Field mit den privaten Anbietern gewährleistet sein, damit sich das staatliche Angebot erfolgreich und rechtssicher in den Markt einfügt. Hier würden EU-Wettbewerbs- und Beihilferecht die Maßstäbe setzen.
Diese Aufgabe stelle hohe Anforderungen an den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber. Während obligatorische Systeme der ersten Säule als Teil der Daseinsvorsorge gelten, in der der Staat viel freier agieren könne, müsse bei einem staatlichen Angebot für die private Altersvorsorge eine Verzerrung des Wettbewerbs zugunsten des staatlichen Trägers ausgeschlossen sein.
Regulierung muss auch für Staat gelten
Der GDV listet mehrere Punkte auf, die dafür sorgen sollen, dass sich der Staat nicht selbst bevorteilt. Zum Beispiel müssten typische Begünstigungen, wie sie die staatliche Nähe mit sich bringe, von vorneherein ausgeschlossen werden. Die Anfinanzierung bzw. die Bereitstellung von Startkapital müsse zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Und auch Querfinanzierungen oder die unentgeltliche Nutzung personeller oder sachlicher Ressourcen anderer öffentlicher Institutionen seien zu unterlassen. Außerdem müssten Markthemmnisse wie erschwerte Wechseloptionen zugunsten des staatlichen Anbieters sowie eine spezifische steuerliche Förderung ausbleiben.
Es solle dieselbe Regulierung wie für private Wettbewerber gelten, bspw. die einschlägigen Transparenz-, Veröffentlichungs- und Berichtspflichten. Wenn das öffentliche Angebot einen OGAW-Fonds als Standardprodukt anbieten soll, dann müsse er denselben Regulierungen unterworfen werden wie private Anbieter von OGAW-Fonds.
Weiterhin fordert der GDV eine ausreichende Transparenz in Bezug auf die Anlagerisiken. Es sei nicht auszuschließen, dass Verbraucher die Risiken der Kapitalanlage beim staatlichen Träger fälschlicherweise geringer einschätzen als bei privaten Anbietern. Das Dahinterstehen des Staates könne hier für ein Mehr an wahrgenommener Sicherheit sorgen. Bei der Außendarstellung des staatlichen Angebots müsse diesem Eindruck ggf. aktiv entgegengewirkt werden, um das Vertrauen in die kapitalgedeckte Altersvorsorge nicht grundsätzlich zu gefährden.
Und auch die Kostentransparenz ist dem GDV wichtig, denn die Hauptbegründung für das Angebot in öffentlicher Trägerschaft seien die vermeintlich zu hohen Kosten der privaten Angebote im Markt. Wenn das öffentliche Angebot hier korrigierend wirken soll, dann sei hohe Kostentransparenz für dieses Angebot ein Muss, um auch einen direkten Vergleich mit privaten Angeboten zu ermöglichen.
Es bleibt noch abzuwarten, wie das staatlich organisierte Standarddepot aussehen und am Markt agieren wird. Denn noch ist das Gesetz im Bundesrat nicht endgültig beschlossen. Vermutlich auch deswegen gibt es noch nicht viele Produkte am Markt, die darauf zugeschnitten sind. Eines der wenigen kommt von growney und Vanguard. Die Versicherer haben vermehrt angekündigt, dass sie sich mit der Produktentwicklung derzeit befassen. (mki)
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