AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
21. November 2019
Versicherungsbetrug: Gericht lässt Fahrzeug durchleuchten

2 / 2

Versicherungsbetrug: Gericht lässt Fahrzeug durchleuchten

Fahrzeug stand still

Der Toyota Lexus wies jedoch eine Besonderheit auf. Dieses Fahrzeug hatte einen sogenannten Event-Data-Recorder (EDR), der es, durch Auslesen dieses Unfalldatenspeichers, möglich machte das Unfallgeschehen zu rekonstruieren. Daraus ergab sich, dass der Lexus sich nicht im fließenden Verkehr befunden hatte, sondern geparkt und gut erkennbar als offensichtliches Hindernis aufgestellt war.

Unfall mit Kläger war vermeidbar

Der Unfallverursacher hätte die Kollision mit dem Kläger folglich durch einfaches Abbremsen verhindern können, worauf der Sachverständige in seinem Gutachten hinwies. Selbst wenn er also mit dem geparkten Lexus zusammengestoßen wäre, hätte der Folgeunfall verhindert werden können oder er wäre mit maximal 20 Stundenkilometer erfolgt.

Womöglich groß angelegter Versicherungsbetrug

Bereits die vorhandenen Spurenbilder hatten den Verdacht nahegelegt, dass der Lexus nicht sehr schnell gefahren oder zum Unfallzeitpunkt komplett stillgestanden war. Die Auswertung des EDR habe diesen Verdacht dann noch weiter bestätigt und lässt den Schluss zu, dass das komplette Unfallgeschehen fingiert war, um einen groß angelegten Versicherungsbetrug zu begehen. Im Weiteren sei auch nicht ausgeschlossen, dass die Beschädigungen teilweise nicht einmal vor Ort stattgefunden hätten, sondern bereits im Vorfeld. Die Klage wurde dementsprechend abgewiesen. (tku)

OLG Hamm, Urteil vom 13.05.2019, Az.: 6 U 144/17

Bild: © SergeyBitos – stock.adobe.com