Wer nach einem Verkehrsunfall Schadenersatz von der Kfz-Versicherung verlangt, muss den Unfallhergang plausibel darlegen können. Verdichten sich jedoch die Anhaltspunkte dafür, dass ein Zusammenstoß bewusst herbeigeführt wurde, entfällt der Anspruch auf Entschädigung. Ein Urteil des Landgerichts (LG) Essen zeigt, welche Bedeutung dabei insbesondere technischen Widersprüchen zwischen Schadenbild und geschildertem Unfallhergang zukommt.
Nach der Entscheidung des LG Essen vom 24.07.2025 spricht eine Vielzahl von Indizien für einen abgesprochenen Verkehrsunfall, wenn sich das behauptete Unfallgeschehen technisch nicht nachvollziehen lässt und weitere typische Auffälligkeiten hinzukommen. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau mehr als 16.000 Euro Schadenersatz für Beschädigungen an ihrem geparkten Fahrzeug verlangt. Ein Fahrer eines Firmenwagens gab an, beim Vorbeifahren von der Kupplung abgerutscht und gegen die linke Fahrzeugseite gestoßen zu sein. Ein im Prozess eingeholtes Sachverständigengutachten kam jedoch zu einem anderen Ergebnis: Die Schäden an zwei unterschiedlichen Stellen des Fahrzeugs hätten nicht durch einen einzigen Vorbeifahrvorgang entstehen können. Vielmehr deuteten sie auf zwei separate Kollisionen hin. Das LG Essen wies die Klage daraufhin ab.
Gesamtschau der Indizien ist entscheidend
Nach Auffassung des Gerichts ist für den Nachweis einer Unfallmanipulation keine absolute Gewissheit erforderlich. Entscheidend sei vielmehr die Gesamtschau der Indizien. Neben den technischen Feststellungen berücksichtigte das Gericht weitere Umstände, die nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV als typisch für manipulierte Unfälle gelten. Dazu zählen etwa die Wahl eines älteren, aber hochwertigen Fahrzeugs, mit dem sich hohe Reparaturkosten abrechnen lassen, ohne dass ein wirtschaftlicher Totalschaden eintritt, das Fehlen unabhängiger Zeugen sowie die Nutzung eines Firmenwagens durch den vermeintlichen Unfallverursacher, wodurch das eigene finanzielle Risiko reduziert wird.
Typische Merkmale manipulierter Verkehrsunfälle
Das Urteil verdeutlicht zugleich, auf welche Merkmale Versicherer und Gerichte bei Verdachtsfällen besonders achten. Dazu gehören ein Unfallhergang, der sich technisch nicht mit dem Schadensbild vereinbaren lässt, der Einsatz älterer Oberklassefahrzeuge mit hohem Reparaturpotenzial, eine scheinbar eindeutige Haftungslage zugunsten des Geschädigten, verschwiegene Vorschäden sowie wirtschaftliche Schwierigkeiten der Beteiligten.
Relevanz für Versicherer und Unfallgeschädigte
Für die Praxis unterstreicht die Entscheidung, dass eine Unfallmanipulation auch dann angenommen werden kann, wenn eine direkte Bekanntschaft der Beteiligten nicht nachweisbar ist. Solche Fälle würden häufig über Mittelsmänner organisiert, so der DAV. Werden zudem mehrere Kollisionen festgestellt, obwohl lediglich eine behauptet wird, wertet die Rechtsprechung dies als starkes Indiz für eine vorsätzliche Beschädigung des Fahrzeugs.
Für tatsächlich Geschädigte zeigt das Urteil zugleich, wie wichtig eine sorgfältige Dokumentation von Unfallort, Fahrzeugschäden und Unfallhergang unmittelbar nach dem Ereignis ist. Eine lückenlose Beweissicherung kann dazu beitragen, spätere Zweifel am tatsächlichen Geschehen zu vermeiden.
LG Essen, Urteil vom 24.07.2025 – Az. 2 O 306/22
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