Kfz-Versicherung bleibt Beschwerde-Hotspot
Die meisten Beschwerden entfielen erneut auf die Kfz-Versicherung, dahinter folgt die Rechtsschutzsparte. Insgesamt zogen die Eingänge aber quer durch fast alle Bereiche an.
Allein in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie in Schutzbrief- und Insassenunfallpolicen gingen 5.320 zulässige Beschwerden ein (Vorjahr: 3.554). Das entspricht zusammen 26,5% des gesamten Beschwerdeaufkommens.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung stiegen die Fälle auf 1.801 (+48,6%). Inhaltlich bleibt vieles beim Alten: Streit gibt es vor allem um Schadenfreiheitsklassen, deren Übertragung bei Versichererwechseln und um die Frage, ob Schäden aus Kundensicht zu Unrecht reguliert wurden.
Ein weiterer Dauerbrenner ist die weitreichende Regulierungsvollmacht der Kfz-Haftpflichtversicherer. Hier bestätigt die Schlichtungsstelle aber meist die Entscheidungen der Unternehmen und erklärt den Beschwerdeführern die rechtlichen Hintergründe.
Rechtsschutz: Deutliches Plus und mehr Konfliktbereitschaft
In der Rechtsschutzversicherung gingen 4.005 zulässige Beschwerden ein, ein Plus von 36,4%. Damit macht die Sparte rund 20% des Gesamtaufkommens aus und bleibt hinter der Kfz Versicherung auf Platz 2.
Auffällig ist die gestiegene Konfliktbereitschaft. Sowohl Kunden als auch Versicherer zeigen sich weniger kompromissbereit als in den Vorjahren, was auch mit dem angespannten wirtschaftlichen Umfeld zusammenhängen dürfte.
Inhaltlich geht es häufig um die Frage, wann ein Rechtsschutzfall genau eingetreten ist. Rund jede fünfte Beschwerde betrifft diese zeitliche Einordnung und damit die zentrale Frage, ob überhaupt Versicherungsschutz besteht.
Vermittlerbeschwerden bleiben auf niedrigem Niveau
Die Beschwerden gegen Versicherungsvermittler bleiben vergleichsweise gering. 2025 gingen 360 Fälle ein, ein Plus von knapp 8%. Allerdings war nur rund ein Drittel davon überhaupt zulässig (112 Fälle). Häufig scheitern Beschwerden daran, dass kein direkter Bezug zur Vermittlung eines Versicherungsvertrags besteht oder der Vermittler vorab gar nicht mit dem Anliegen befasst wurde.
In den zulässigen Fällen zeigt sich ein gemischtes Bild: In 11,6% wurde der Beschwerde abgeholfen, in 6,3% konnte eine Einigung erzielt werden. (bh)
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