Kostet es 150 Mio. anstatt 150.000 Euro?
Der Vertreter des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) schlug in eine ähnliche Kerbe, als er anmerkte, dass die digitalen Prozesse niemals die entstehenden bürokratischen Anforderungen aufwögen, die durch das Gesetzesvorhaben entstünden. Der Erfüllungsaufwand betrage nicht, wie im Entwurf veranschlagt 150.000 Euro, sondern vielmehr 150 Mio. Euro. Das Ministerium habe einfach für grob 150 Versicherer Kosten in Höhe von je 1.000 Euro angenommen, was vollkommen realitätsfern sei.
Bürokratischer Aufwand von Prüfung unklar
Des Weiteren gab der PKV-Vertreter zu bedenken, könne es den Versicherern nicht zugemutet werden, stets das Angehörigenverhältnis seiner Versicherten ermitteln zu müssen. Ein Einwand, den Prof. Dr. David Hummel zumindest teilweise entkräftete. Der Jurist merkte an, dass es nicht unbedingt nötig sei, die Familienverhältnisse laufend zu prüfen. Das Gesetz könne auch so ausformuliert werden, dass der Versicherer nur zu wenigen Zeitpunkten eine Kontrolle der Familienverhältnisse vornehmen muss.
Mehr Unklarheit als Klarheit
Der Vertreter des PKV ließ im Laufe der Anhörung dann den gewichtigen Satz fallen, dass die Gesetzesreform mehr Unklarheit brächte, als das bestehende Versicherungssteuergesetz. So könnten beispielsweise Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung plötzlich steuerpflichtig werden, sobald der Betrag direkt an eine Pflegeeinrichtung überwiesen würde und somit der Begünstigte nicht mehr die Risikoperson oder dessen Angehöriger wäre.
Auch Verbraucherschützer sind dagegen
Doch nicht nur Unternehmerverbände sehen das Gesetzesvorhaben derart kritisch. Auch der Bund der Versicherten (BdV) kann sich mit dem Entwurf nicht anfreunden. Ein Stopfen von Steuerschlupflöchern rechtfertige nicht die bürokratische sowie fiskalische Mehrbelastung der gesamten Bevölkerung, so BdV-Vorstandsprecher Axel Kleinlein. (tku)
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