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5. Oktober 2020
Versicherungssteuergesetz: Furcht vor Bürokratiemonster

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Versicherungssteuergesetz: Furcht vor Bürokratiemonster

Die Bundesregierung will das Versicherungssteuerrecht reformieren. Die Steuerfreiheit für bestimmte Versicherungskonstruktionen soll wegfallen. Nach der öffentlichen Anhörung zum Gesetzesvorhaben im Finanzausschuss ist jedoch nur eines sicher: An Kritik haben die geladenen Sachverständigen nicht gespart.

Dass der Gesetzgeber das Versicherungssteuergesetz modernisieren möchte, ist bereits seit Längerem bekannt (AssCompact berichtete). Doch der aktuell im Finanzausschuss behandelte Gesetzesentwurf gibt immer noch viele Fragen auf. So bleibt auch nach der öffentlichen Anhörung zum Gesetzesvorhaben einiges unklar.

Bundesregierung will Präzisierung

Der federführende Finanzausschuss hatte am 05.10.2020 zur öffentlichen Anhörung geladen, um eine Reihe von Sachverständigen zum Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Versicherungssteuerrechts zu befragen. Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetzesvorhaben das Ziel, das Versicherungssteuergesetz zu präzisieren. Zu diesem Zweck soll auch die Versicherungssteuerdurchführungsverordnung (VersStDV) wiederbelebt und ergänzt werden. Auch eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Versicherungssteueranmeldung ist in dem Gesetzesentwurf enthalten.

Begünstigte ≠ Risikoperson

Konkreten Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung besonders in solchen Fällen, in denen üblicherweise keine Steuerpflicht herrscht, weil sie besonders schutzbedürftig sind. Auf Entgelte, die für Versicherungen gezahlt werden, fallen normalerweise 19% Versicherungssteuer an. Das gilt jedoch nicht, wenn es sich um Kranken-, Pflege- oder Lebensversicherungen handelt. Das Problem: Die Steuerfreiheit dieser Versicherungsarten gilt auch dann, wenn der Begünstigte nicht die sogenannte Risikoperson ist.

Fußball, Film und Leistungsträger

Ein diesbezüglich häufig genanntes Beispiel ist die Spielerausfallversicherung. Hier sichert sich der Fußballverein dagegen ab, dass ein Spieler berufsunfähig wird. Der Fußballverein ist in einem solchen Fall also der Versicherungsnehmer, der Versicherte aber nicht der Begünstigte, sondern lediglich die Risikoperson. Ähnlich gelagert sind Filmausfallversicherungen oder auch Schlüsselkraftversicherungen, mithilfe derer sich Unternehmen gegen den Ausfall wichtiger Mitarbeiter absichern.

Steuerfreiheit nur für Versicherte oder nahe Angehörige

Die Lösung des Bundesfinanzministeriums sieht vor, dass derartige Leistungen nur noch dann steuerfrei bleiben dürfen, wenn die Versicherungsleistung der versicherten Person oder dessen Angehörigen zugute kommt. Und damit wird die Sache kompliziert.

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