Der VOTUM-Verband sieht selbstständige Versicherungsvermittler bei der geplanten Einführung eines steuerfreien Einkommens von bis zu 2.000 Euro monatlich für Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus tätig sind, benachteiligt. Der Verband reagiert damit auf einen noch inoffiziellen Referentenentwurf zum „Arbeitsmarktstärkungsgesetz“, den das Bundesfinanzministerium (BMF) demnächst vorlegen will. Der dort formulierte Ansatz sei zwar grundsätzlich sinnvoll, in seiner Ausgestaltung jedoch unausgewogen, so VOTUM.
Mit dem Gesetz soll die als Aktivrente bekannte Maßnahme in verbindliche Regelungen überführt und bis zum 01.01.2026 umgesetzt werden. Ziel ist es, dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken.
VOTUM setzt sich dafür ein, dass die Regelung nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch Selbstständigen zugutekommt, wobei er als Branchenverband insbesondere die selbstständigen Finanz- und Versicherungsvermittler im Blick hat. So soll sichergestellt werden, dass auch Vermittler im Ruhestand, die weiterhin aktiv bleiben möchten, von den steuerlichen Vorteilen profitieren können.
„Dieser Entwurf ist kein Arbeitsmarktstärkungsgesetz, er ist ein Arbeitsmarktspaltungsgesetz. Er bevorzugt Angestellte, straft Selbstständige ab. Wer glaubt, so den Fachkräftemangel zu lösen, täuscht die Öffentlichkeit – und opfert mit der Abschaffung der steuerlichen Gleichbehandlung der Erwerbstätigen ein Grundprinzip der Besteuerungslogik und des individuellen Gerechtigkeitsempfindens. Eine nachhaltige Reform müsste alle Erwerbstätigen einbeziehen“, so Martin Klein, geschäftsführender VOTUM-Vorstand.
Über 180.000 selbstständige Vermittler und Berater
Der Verband zählt auf: Gerade in der Versicherungs- und Vorsorgeberatung ist ein erheblicher Teil der Fachkräfte selbstständig tätig. Von insgesamt 480.300 Erwerbstätigen in der Versicherungswirtschaft arbeiten laut GDV 181.800 als selbstständige Vermittler und Berater. Wer diesen Personenkreis systematisch benachteilige, riskiere mittelfristig nicht nur die wirtschaftliche Existenz vieler Betriebe, sondern schaffe auch eine gefährliche Beratungslücke. Der Staat beraube sich damit genau jener Expertise, die dringend gebraucht werde, um Altersvorsorge und Risikoschutz in einer alternden Gesellschaft zu sichern. Besonders schwer wiege dies, weil die Branche ohnehin mit massiven Nachwuchsproblemen kämpfe.
Laut Entwurf: Selbstständige brauchen keine Anreize für die Weiterarbeit
Der Referentenentwurf aus dem BMF basiert auf dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien und wird nach Veröffentlichung das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. In der Öffentlichkeit wird aber über die Inhalte bereits diskutiert. Im Entwurf heißt es zum Ausschluss der Selbstständigen, dass man abhängige Beschäftigungsverhältnisse fördern will. Zudem arbeite schon heute eine große Zahl von Selbstständigen und Unternehmer nach dem Überschreiten der Regelaltersgrenze weiter. Demzufolge bedürfe es keine weiteren Anreize steuerlicher Art, um diesen Personenkreis zur Weiterarbeit zu bewegen.
Weitere Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsmarktes
Neben der Aktivrente sieht der Koalitionsvertrag steuerfreie Überstundenzuschläge sowie eine Prämie bei der Ausweitung der Arbeitszeit vor. Mit diesen gezielten steuerlichen Anreizen sollen Arbeitspotenziale genutzt werden, die bisher wegen der steuerlichen Belastung der entsprechenden Arbeitgeberzahlungen nicht genutzt wurden. Die Bundesregierung will sich bei der Umsetzung dieser Maßnahmen entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages eng mit den Sozialpartnern abstimmen. Man arbeite an der Finalisierung der Regelungen, heißt es vonseiten des BMF. (bh)
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