Vermittler stellen Wirtschaftlichkeit infrage
Aber nicht nur die Produktgeber, sondern natürlich auch die Vermittler sehen potenzielle Probleme darin, ob sich die Frühstart-Rente für sie rentiert. Alexander Kukovic von bamboo finance bspw. erklärt auf AssCompact Anfrage, dass für ihn generell der Mehrwert persönlicher Beratung bei dem Thema ausgeklammert wird: „Gerade professionelle Beratung kann zu einem nicht zu unterschätzenden Anteil zur Finanzbildung beitragen und zudem dabei helfen, eine Kapitalanlage langfristig auf Kurs zu halten. Anleger und Berater bleiben im regelmäßigen Austausch, ordnen Entwicklungen ein und entwickeln die Anlagestrategie gemeinsam weiter. Wenn die Frühstart-Rente aber fast schon ausdrücklich kein Beratungsprodukt sein soll, auch da bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden dürfen, müssen sich Makler fragen, wie sie das Produkt wirtschaftlich in ihr Beratungskonzept integrieren können.“
Ganz ähnlich sieht es der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute. In seiner Stellungnahme befürchtet der Verband, dass die regulatorische Kombination aus u. a. der Kostendeckelung, dem Verbot von Abschlusskosten sowie dem Ausschluss von Vertriebskosten dazu führen könne, dass viele private Anbieter „wirtschaftlich keine tragfähigen Geschäftsmodelle anbieten“ könnten. Ferner würden Beratung und Vermittlung faktisch aus dem System verdrängt.
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung argumentiert ähnlich wie der GDV: „Auch ein vollständig digitaler Vertrag verursacht Aufwand, etwa für Identifizierung, Einrichtung und Führung des Depots, Datenübermittlung, Förderantrag, laufende Informationen sowie spätere Änderungen und Kapitalübertragungen.“ Außerdem setze bereits der Effektivkostendeckel für das Standarddepot einen engen Kostenrahmen.
Schließlich noch der VOTUM Verband unabhängiger Finanzdienstleister, der sich etwas differenzierter damit auseinandersetzt und vor allem noch mehr Klarheit vom Gesetzgeber fordert. In der VOTUM-Stellungnahme heißt es nämlich, dass aufgrund diverser Formulierungen aus dem Referentenentwurf nicht klar hervorgehe, ob sich der Ausschluss von Abschluss- und Vertriebskosten auf alle Einzahlungen bezieht, die im Rahmen des Vertrags getätigt werden, oder nur auf die staatliche Zuzahlung von 10 Euro pro Monat. Denn Eltern oder andere Dritte dürfen freiwillig zusätzliche Beiträge von bis zu 6.840 jährlich leisten – und für die sollte laut VOTUM eine vergütete Beratung und Vermittlung möglich bleiben. „Andernfalls entsteht für Vermittlerinnen und Vermittler kein wirtschaftlicher Anreiz mehr, Familien beim Vertragsabschluss und beim Aufbau einer über die Frühstart-Rente hinausgehenden privaten Vorsorge zu begleiten […].“
Was sollten Makler tun?
Die Frühstart-Rente scheint für Vermittler also bislang nur wenig ertragreich. Alexander Kukovic erklärt in seinem Statement, dass eine Möglichkeit sein könnte, die Frühstart-Rente über eine Online-Abschlussstrecke als „Einstiegsprodukt“ zu nutzen, um neue Kundenbeziehungen aufzubauen und daraus weitere Beratungsanlässe zu entwickeln.
Eine persönliche Altersvorsorgeberatung inklusive Geeignetheitsprüfung, Nachhaltigkeitsprofil, Dokumentation usw. dürfte für den Berater, ohne gesonderte Vereinbarung, wirtschaftlich nicht darstellbar sein, erläutert Kukovic, und schließt mit: „Sie scheint für die Frühstart-Rente aber auch erst gar nicht gewünscht zu sein.“ (mki)
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